Für die Prüfungsorganisation und die Einhaltung der Prüfungsordnung sind die einzelnen Fächer sowie das Prüfungsamt zuständig.
Sprechzeiten
- ACHTUNG: Institute und Fachbereiche, für die bisher Corinna Günther zuständig war (Ägyptologie, Altorientalistik, Japanologie, Kunstgeschichte, Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sinologie/Chinese Studies und Theaterwissenschaft), wenden sich mit Ihren Anliegen ausschließlich an folgende E-Mailadresse.
- Vertretungsweise findet bei Maik Pradel eine Sprechstunde montags und freitags zwischen 10:00 Uhr -- 12:00 Uhr vor Ort statt (im ehemaligen Büro von Frau Günther). An folgenden Terminen: 15.09., 29.09. und 06.10.2023 findet die Spechzeit bei Frau Jäger statt; am 15.09. wird die Sprechzeit nur telefonisch angeboten.
- Urlaub Benjamin Banik: 09.10. -- 16.10.2023
- Bitte nutzen Sie ab dem 04.05.2023 für Anfragen an den Prüfungsausschuss Geschichte nur noch die neue Funktions-Emailadresse.
Postanschrift:
Universität Leipzig
Prüfungsmanagement GKR
IPF: 130022
04081 Leipzig
zu Hdn. N.N./ zu Hdn. Herr Banik
Studien- und Prüfungsordnungen
Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge liegen in der Verantwortung der Fakultät und beinhalten allgemeine und fachspezifische Bestimmungen zu den Themen: Regelstudienzeit, Fristen, Arten und Bewertung der Prüfungsleistungen, Studiendauer, Aufbau des Studiums, Studienumfang, fachliche Voraussetzungen, Gegenstand der Prüfungen und Abschlussgrad.
Aufgaben und Zuständigkeit Prüfungsmanagement
Innerhalb der Fakultät sind für die einzelnen Studiengänge Sachbearbeiter*innen für Prüfungsangelegenheiten und die Prüfungsausschüsse für die Prüfungsorganisation und Einhaltung der Prüfungsordnung zuständig.
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter beraten Sie zu folgenden Themen:
- Prüfungsanmeldungen,
- Prüfungstermine/Meldefristen,
- Zulassung zur Prüfung,
- Rücktritt von der Prüfung,
- Widersprüche,
- Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen und der Ausstellung von Zeugnissen
Studierende im Lehramt wenden sich bitte direkt an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge
Aufgaben und Zuständigkeit Prüfungsausschüsse
Die Prüfungsausschüsse der Fakultät haben, anders als das Prüfungsamt, keine beratende Funktion, sondern eine Entscheidungsfunktion inne. Sie entscheiden beispielsweise über:
- Anrechnung von Leistungen aus einem früheren Studium
- Genehmigung eines Teilzeitstudiums
- Widerspruch gegen eine endgültig nicht bestandene Prüfung
- Genehmigung Nachteilsausgleich
Alle wichtige Informationen über Prüfungsmanagement mit AlmaWeb und Tool finden Sie zusammengestellt in einer ÜBERSICHT.
Alles Wichtiges zu Prüfungen, Wiederholungen und Anmeldungen
Mit der Modulanmeldung über TOOL/AlmaWeb sind Sie automatisch auch für die Prüfungsleistungen des entsprechenden Modules angemeldet. Eine gesonderte Prüfungsanmeldung ist nicht erforderlich.
Die Prüfungsabmeldung (=Modulabmeldung) ist laut Prüfungsordnung bis vier Wochen vor Veranstaltungsende formlos und ohne Begründung möglich in AlmaWeb möglich (Klickanleitung)
- bis 17.06.2023 (23:59 Uhr) für das Sommersemester 2023
- bis 06.01.2024 (23:59 Uhr) für das Wintersemester 2023/24
Die Wiederholungsprüfung (= Zweitversuch) muss laut Prüfungsordnung innerhalb eines Jahres angetreten werden. Um sich für eine Prüfungswiederholung anzumelden, ist keine erneute Modulanmeldung notwendig.
- Informieren Sie bitte Ihre:n zuständige:n Prüfungsamtsmitarbeiter:in, beispielsweise per E-Mail. Dieser stellt im AlmaWeb für Sie die Wiederholungsprüfung ein. Ihre Anmeldung zur Prüfung sehen Sie in Ihrem Studienkonto unter dem Reiter "Prüfungen".
- Informieren Sie formlos bitte auch die oder den zuständige:n Dozent:in bzw. die oder den Modulverantwortliche:n.
Ob in der jeweiligen Prüfung der Erst-, Zweit- oder Drittversuch vorliegt, sehen Sie in AlmaWeb über folgenden Klickpfad:
- Studium > Leistungen > Modulergebnisse > ganz rechts auf Prüfungen
Für den Drittversuch (= 2. Wiederholungsprüfung) melden Sie sich bitte direkt bei den Prüfungsmanagern formlos mit E-Mail an.
Ob in der jeweiligen Prüfung der Erst-, Zweit- oder Drittversuch vorliegt, sehen Sie in AlmaWeb über folgenden Klickpfad:
- Studium > Leistungen > Modulergebnisse > ganz rechts auf Prüfungen
Bitte beachten Sie, dass der Drittversuch (2. Wiederholungsprüfung) zum nächstmöglichen Prüfungstermin (in der Regel im folgenden Semester) angetreten werden muss! Eine weitere Wiederholungsprüfung – über die 2. Wiederholung hinausgehend – ist nicht zulässig.
Studierende unserer Universität können ihren Notenspiegel und Informationen zu angemeldeten Prüfungen über ihren Account im Studienportal AlmaWeb einsehen.
Es erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung über nicht bestandene Prüfungen. Bitte informieren Sie sich an den Instituten oder beim Modulverantwortlichen über die Wiederholungsprüfungstermine.
Wenn Sie auf Grund von Krankheit nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, legen Sie Ihren Krankenschein von 3 Werktagen im Prüfungsamt vor. Eine weitere Mitteilung (E-Mail bzw. telefonisch) ist nicht notwendig. Es zählt der Eingang des Krankenscheins im Original.
Die Krankschreibung wird im AlmaWeb für die entsprechende Modulprüfung verbucht (Prüfungen -> Modulergebnisse -> Modul auswählen -> Prüfungen).
Bei einer Krankschreibung für eine Modulprüfung, gilt automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht notwendig, da diese automatisch aufgrund der Krankschreibung erfolgt.
Eine nochmalige Modulanmeldung ist nicht möglich. Ein wiederholter Veranstaltungsbesuch ist gegebenenfalls mit Zustimmung des/der Dozierenden möglich. Wird der nächste Prüfungstermin unentschuldigt nicht wahrgenommen, gilt dies als nicht bestandener Versuch.
Anmeldung Abschlussarbeit
Verlängerte Abgabefristen aufgrund von Corona
Anmeldung zur Bearbeitung (23 Wochen) der Bachelor-/Master-Abschlussarbeit
Empfohlen werden folgende Zeiträume
- für den Abschluss im Wintersemester 2021/2022: bis 27.05.2021
- für den Abschluss im Sommersemester 2022: bis 11.12.2021
Je nach Studiengang können Abschlussarbeiten ganzjährig angemeldet werden. Bitte kontaktieren Sie direkt den bzw. die zuständige Betreuerin.
Die Formulare zur Anmeldung der Abschlussarbeit finden Sie rechts auf dieser Homepage.
Erste Staatsprüfung Lehramt
Zur Durchführung der Ersten Staatsprüfung in den Prüfungszeiträumen Winter 2020/21 und Sommer 2021 wurden auf der Corona-Seite des Freistaates Antworten zu häufig von Studierenden gestellten Fragen veröffentlicht. Insbesondere zur Frage des Auslandsaufenthalts wird dort auf eine entlastende Regelung für Betroffene verwiesen.
Die Erste Staatsprüfung wird vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) betreut. Alle Informationen zum Antragsverfahren und zum Prüfungsverlauf erhalten Sie auf der Homepage der LaSuB.
Präsentation der Informationsveranstaltung
715 KB
für Prüfungskandidaten, die ihre Erste Staatsprüfung im Prüfungszeitraum Winter 2020/2021 ablegen möchten.
Für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung benötigen Sie ein abschließendes Transcript of Records (ToR) über alle Modulleistungen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums erbracht haben. Dieses ToR kann im Prüfungsamt nur ausgestellt werden, wenn alle Noten eingegangen und verbucht sind.
Deshalb prüfen Sie unbedingt vor der Anmeldung zur Staatsprüfung bis Ende Dezember/Anfang Januar bzw. Ende Juli/Anfang August in Ihrem AlmaWeb-Notenspiegel:
- Sind alle bereits erbrachten Noten verbucht?
- Sind die bestandenen Module dem richtigen Fach/Bereich zugeordnet?
- Bilden sich die richtigen Gesamtpunktzahlen und Abschlussnoten?
Falls Ihnen dabei Unregelmäßigkeiten auffallen, schreiben Sie bitte sofort eine E-Mail an die zuständige Bearbeiterin bzw. an den zuständigen Bearbeiter im Prüfungsamt mit folgenden Angaben: Name, Matrikelnummer, betreffendes Modul und kurze Schilderung des Problems.
Das benötigte Transcript of Record zur Anmeldung für die Erste Staatsprüfung bei der LaSuB erstellt das Prüfungamt; dieses wird anschließend direkt bei der LaSuB eingereicht.
Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen
Wenn die Leistungen an unserer Universität im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften erbracht wurden, ist keine formale Anrechnung über die Studienfachberatung oder den Prüfungsausschuss notwendig.
Module und Prüfungsergebnisse können direkt beim Prüfungsmanagement verbucht werden.
Für alle anderen Fälle nutzen Sie bitte die Anerkennungsvorlagen.
Zur Antragstellung gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Studienfachberatung
- Bringen Sie bitte alle notwendigen und aussagekräftigen Dokumente und Nachweise der erbrachten Studienleistungen (wie zum Beispiel Transcript of Records, Modulbeschreibungen) in Kopie mit
- Überlegen Sie im Vorfeld, wo bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden können - gilt vor allem für den Bachelor (zum Beispiel im Kernfach, Wahlpflicht, Wahlbereich)
- Für die Anrechnung selbst nutzen Sie bitte die Anerkennungsvorlage
Anerkennungsvorlagen
Das Studienbüro hat in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt und dem Justiziariat Vorlagen für die Anerkennung erbrachter Studienleistungen erstellt.
Anerkennung von Lehrveranstaltungen
184 KB
Anerkennung von Modulen
178 KB
Anerkennung an einer anderen Universität erbrachten Leistungen
133 KB
Anerkennung Studiengangswechsel an der UL
189 KB
FAQ Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit steht meist am Ende des Studiums und ist mit einer Reihe von Formalia verbunden. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie im folgenden FAQ.
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Formalia vor dem Schreiben der Arbeit und Anmeldung
Sie können die Arbeit erst anmelden, wenn Sie mindestens 120 LP nachweisen können. Die meisten Studierenden schreiben die Bachelorarbeit studienbegleitend im 5. oder 6. Semester. Die Arbeit selbst umfasst einen Arbeitsumfang von 10 LP.
In vielen Studiengängen gibt es begleitend zur Bachelorarbeit ein verpflichtendes "Absolventenkolloquium" bzw. Vertiefungsmodul. Dieses bietet in der Vorbereitungs- oder Schreibphase die Möglichkeit, die eigene Arbeit, Methodik und Forschungsfrage vorzustellen.
Erst wenn Sie erste Themenideen entwickelt haben, sollten Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer suchen. Verschaffen Sie sich einen Überblick, zu welcher Person am Institut dieses Thema passen könnte und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bringen Sie den Antrag zur Bachelorarbeit ausgedruckt oder in digitaler Form zum Gespräch mit.
Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, für Ausnahmen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der jeweiligen Institute. Achten Sie bitte darauf, dass zwischen Anmeldung und Abgabe genügend Zeit liegt. Es gibt zusätzlich empfohlene Anmeldefristen Ende Mai und Mitte Dezember. Wenn Sie diese Anmeldefrist einhalten, ist der Abschluss im darauffolgenden Semester gewährleistet.
Als Beispiel: Melden Sie ihre Arbeit fristgerecht bis Mitte Dezember an, können Sie sichergehen, dass Sie ihr Studium zum Ende des kommenden Sommersemesters abschließen werden.
Das Thema der Arbeit wird spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrages im Prüfungsamt ausgegeben. Sie können es maximal einmal ändern, allerdings nur innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung. Diese Änderung ist im Studienbüro/Prüfungsmanagement vorzunehmen. Möchten Sie Ihr Thema danach noch ändern, gilt der neue Versuch als 1. Wiederholungsversuch.
Einen konkreten Titel brauchen Sie für die Antragstellung nicht, denn Thema und Titel der Arbeit sind nicht identisch. Den Titel der Arbeit können Sie ganz zum Schluss vor Abgabe der Arbeit formulieren, da er spezifischer als das Thema ist und die These der Arbeit genau auf den Punkt bringen soll.
- Füllen Sie nur die Kopfzeile des Antragformulars aus (Name, Matrikelnummer, Kernfach, Email und Unterschrift). Zur Antragstellung muss noch kein konkreter Titel vorliegen, es reicht das Thema der Bachelorarbeit. Das Antragsformular ist auch digital ausfüllbar.
- Geben Sie Ihren Antrag bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer im Institut ab. Diese Person "stellt" auch den Antrag. Das bedeutet, dass alles weitere inklusive das Thema von der betreuenden Person ausgefüllt wird. Die Unterschriften von Betreuenden und Prüfungsausschussvorsitzendem werden dann eingeholt.
- Als letztes müssen Sie im Prüfungsamt vorstellig werden, um dort das Thema offiziell entgegen zu nehmen und unterschreiben. Jetzt erst starten Ihre 23 Wochen Bearbeitungszeit.
Es gibt die Möglichkeit im Doppelstudium mit Einverständnis der Fächer eine gemeinsame interdiszipläre Abschlussarbeit zu Schreiben. Die erstellte Handreichung gibt über Form und Organisation Auskunft (Link).
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Schreiben und abgeben
Erkundigen Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten der Institute bzw. direkt bei Ihrer:n Betreuer:in über die Formalia. Üblich sind folgende:
- Umfang: 30 -- 40 Seiten
- Schriftart: Times New Roman
- Schriftgröße: 12pt
- Zeilenabstand: 1,5
Die jeweilige Prüfungsordnung regelt im §19, ob zwei bzw. drei gedruckte Exemplare und ob eine elektronische Version (als CD, USB-Stick, oder als Datei per Email) abgegeben werden müssen.
Bitte füge der Arbeit eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung bei, die eingebunden und unterschrieben ist. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut haben:
- Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Bachelorarbeit selbstständig und nur unter Verwendung der angegebenen Literatur und Hilfsmittel angefertigt habe. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Stellen sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht veröffentlicht. Ich versichere außerdem, dass die elektronische Version dieser Arbeit mit der gedruckten Form übereinstimmt.
- Datum Unterschrift
Die Arbeiten können per Post an das Prüfungsamt geschickt werden, es zählt dabei immer das Datum des Poststempels. Weiterhin können die Arbeiten nach Absprache auch persönlich und/oder in die Briefkästen der Prüfungsmanager:in geworfen werden.
Die Arbeit kann jederzeit eher eingereicht werden; natürlich erfolgt dann auch die Begutachtung früher.
Auf formlosen Antrag an den:die Vorsitzende:n des Prüfungsausschusses kann die Bearbeitungszeit aus Gründen, die nicht selbst verschuldet sind (z.B. schwerwiegende Erkrankung) für einen kurzen Zeitraum verlängert werden. Über mögliche Verlängerungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Weiterhin gibt es die Möglichkeit Krankschreibungen unabhängig davon im Prüfungsamt einzureichen. Diese verlängern den Abgabetermin um die Anzahl der Krankentage.
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Nach der Arbeit
Spätestens zwei Monate nach Abgabe gehen die Gutachten im Prüfungsamt ein und die Note wird in AlmaWeb verbucht. Die Gutachten dürfen sie einsehen oder sich von Gutachterin oder Gutachter per Email zuschicken lassen, sobald der Benotungsprozess abgeschlossen ist. Sie geben Ihnen wertvolle Hinweise bezüglich der Stärken und Schwächen Ihrer Arbeit.
Die Endnote der Bachelorarbeit ergibt sich wie folgt. Wenn die Bewertungen der beiden Gutachten „ausreichend“ (4,0) oder besser sind und nicht mehr als 2,0 auseinander liegen, berechnet sich die Endnote als der Durchschnitt der beiden Noten. Wenn beide Noten „nicht ausreichend“ (5,0) sind, ist die Arbeit nicht bestanden. Wenn eine der beiden Noten „nicht ausreichend“ (5,0) ist oder wenn die Noten der beiden Gutachten mehr als 2,0 auseinander liegen, bestellt der:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine:n dritte:n Gutachter:in. Die Endnote errechnet sich dann als Durchschnitt der beiden besseren Noten, falls sie „ausreichend“ (4,0) oder besser sind. Sind zwei der drei Noten „nicht ausreichend“ (5,0), ist die Endnote „nicht ausreichend“ (5,0). Sollten Sie nicht bestehen, können Sie die zwei Mal wiederholen. Die Wiederholung muss dann aber zu einem anderen Thema erfolgen. (§19 PO, Abs. 9 und 10).
§12 der Prüfungsordnung legt fest, wie sich die Note der Bachelorprüfung aus allen Bereichen (Kernfach, Wahlbereich, Schlüsselqualifikationen) errechnet und wie die Bachelorarbeit gewichtet ist.
Nach Eingang aller Noten wird umgehend Ihr Zeugnis angefertigt und ausgehändigt. Laut Prüfungsordnung hat das Prüfungsmanagement dazu 4 Wochen Zeit. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage kann sich die Zeugnisausstellung leider verzögern.