Für die Prüfungsorganisation und die Einhaltung der Prüfungsordnung sind die einzelnen Fächer sowie das Prüfungsamt zuständig.

Sprechzeiten und Aktuelles

  • Das Büro von Frau Dr. Brandt ist vom 7. bis einschließlich 18. September 2026 nicht besetzt. Die Sprechzeit entfällt.
  • Hinweis: Für die Abgabe von Abschlussarbeiten kann auch der Postweg oder Fristenbriefkasten der Universität Leipzig (Goethestraße 6, Eingangsbereich) genutzt werden. Achten Sie bitte auf die korrekte Angabe der Empfängeradresse.
  • Information zum Umgang mit KI: Neue Selbstständigkeitserklärung  sowie Handreichungen und Regelungen an der Fakultät

 

 

 

Studierende im Lehramt Geschichte und Kunst wenden sich bitte direkt an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge

Aufgaben und Zuständigkeit Prüfungsmanagement

Innerhalb der Fakultät sind für die einzelnen Studiengänge Prüfungsmanager:innen und die Prüfungsausschüsse für die Prüfungsorganisation und Einhaltung der Prüfungsordnung zuständig.

Die Prüfungsmanager:innen beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Prüfungsanmeldungen,
  • Prüfungstermine/Meldefristen,
  • Zulassung zur Prüfung,
  • Rücktritt von der Prüfung,
  • Bearbeitung von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen,
  • Weiterleitung von Widersprüchen an den zuständigen Prüfungsausschuss,
  • Ausstellung von Leistungsnachweisen/Trancripts of Records,
  • Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen und Ausstellung von Zeugnissen

Benjamin Banik

Prüfungsmanager und zuständig für: Archäologie/Afrikastudien/African Studies I Arabistik und Islamwissenschaft I Ethnologie/ Anthropology I Geschichte I Indologie, Mongolistik und Tibetologie I Konferenzdolmetschen Arabisch I Religionswissenschaft

Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Raum 5.006
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 37053
Telefax: +49 341 97 - 37348

Sprechzeiten
Dienstag
09:00 – 11:30 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag
09:00 – 11:30 Uhr
13:00 – 15:30 Uhr

In der vorlesungfreien Zeit findet nur die Sprechzeit am Dienstag statt.

Dr. Cornelia Brandt

Prüfungsmanagerin und zuständig für: Ägyptologie I Altorientalistik I Japanologie I Kunstgeschichte I Kunstpädagogik I Musikwissenschaft I Sinologie/Chinese Studies I Theaterwissenschaft

Studienbüro/Fakultät für GKR
Geisteswissenschaftliches Zentrum; Beethovenstraße 15, Raum H5 0.12
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 37308

Sprechzeiten
Telefon: +49 341 97-37308

Dienstag
14:00 Uhr - 15:00 Uhr

Mittwoch
14:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag
14:00 Uhr - 15:00 Uhr

Aufgaben und Zuständigkeit Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse der Fakultät haben, anders als das Prüfungsmanagement, keine beratende Funktion, sondern eine Entscheidungsfunktion inne. Sie entscheiden beispielsweise über:

  • Genehmigung eines Teilzeitstudiums
  • Genehmigung Nachteilsausgleich
  • Behandlung von Widersprüchen

Jun.-Prof. Dr. Sebastian Röbert

Vorsitzender Prüfungsausschuss Geschichte (inkl. Archäologie)

Historische Grundwissenschaften (JP)
Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Raum 4.205
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 37067

Jun.-Prof. Dr. Ingo Rekatzky

Vorsitzender Prüfungsausschuss Kunstwissenschaften

Theaterwissenschaft (JP)
Rotes Kolleg
Ritterstraße 16-22, Raum 107
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 30401
Telefax: +49 341 97 - 30409

Sprechzeiten
donnerstags, 11 - 13 Uhr

Prof. Ph.D. Philip Clart

Vorsitzender Prüfungsausschuss Regionalwissenschaften

Geschichte und Kultur Chinas
Institutsgebäude
Schillerstraße 6, Raum S 303
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 37151
Telefax: +49 341 97 - 37159

Prof. Dr. Peter Grossardt

Vorsitzender Prüfungausschuss Klassische Antike

Klassische Philologie (Latinistik)
Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Raum 3.304
04107 Leipzig

Telefon: 341 9737704

Wichtige Hinweise zu Prüfungen

Mit der Modulanmeldung über TOOL/AlmaWeb sind Sie automatisch auch für die Prüfungsleistungen des entsprechenden Modules angemeldet. Eine gesonderte Prüfungsanmeldung ist nicht erforderlich.

Die Prüfungsabmeldung (=Modulabmeldung) ist laut Prüfungsordnung bis vier Wochen vor Veranstaltungsende formlos und ohne Begründung in AlmaWeb möglich (Klickanleitung).

  • bis zum 09. Januar 2027 (23:59 Uhr) für das Wintersemester 2026/27

In jedem Modul können insgesamt drei Prüfungsversuche ablegt werden. Ein Prüfungsversuch gilt dann als nicht bestanden, wenn er mit 5,0 bewertet wird oder wenn unentschuldigt nicht an der Prüfung teilgenommen wird.

Prinzipiell gilt: Im Falle des Nichtbestehens einer Modulprüfung dürfen nur die nicht bestandenen Teilleistungen wiederholt werden. Die Fristen für die Wiederholung von Modulprüfungen werden durch die Prüfungsordnung wie folgt geregelt:

Ob in der jeweiligen Prüfung der Erst-, Zweit- oder Drittversuch vorliegt, sehen Sie in AlmaWeb über folgenden Klickpfad:

  • Studium > Leistungen > Modulergebnisse > ganz rechts auf Prüfungen

Zweit- und Drittversuch

Wenn der 1. Versuch nicht bestanden wurde:

Die erste Wiederholungsprüfung (2. Versuch):

  • muss innerhalb einer Frist von einem Jahr wiederholt werden.
  • muss bis zwei Wochen vor Wiederholungstermin per E-Mail an das Prüfungsmanagement angemeldet werden. Anmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, können unabhängig von individuellen Absprachen mit den Prüfer:innen nicht berücksichtigt werden und erhalten keinen Prüfungsanspruch.
  • gilt als nicht bestanden, wenn sie nicht innerhalb der Jahresfrist abgelegt wird.
  • Informieren Sie bitte formlos auch die:den zuständige:n Prüfer:in bzw. die:den Modulverantwortliche:n.

Wenn der 2. Versuch nicht bestanden wurde:

Die zweite Wiederholungsprüfung (3. Versuch):

  • muss zum nächst möglichen Prüfungstermin abgelegt werden. Das ist in der Regel der erste Prüfungstermin des entsprechenden Moduls im darauf folgenden Semester.
  • gilt auch als nicht bestanden, wenn Sie an diesem nächstmöglichen Termin unentschuldigt nicht teilnehmen.
  • muss durch einen formlosen Antrag auf zweite Wiederholung dieser Modulprüfung beim zuständigen Prüfungsausschuss des jeweiligen Institutes (Name, Matrikelnummer, Studiengang, Schulform, Modul) beantragt werden.
  • muss beim Prüfungsmanagement bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail angemeldet werden. Sobald die Genehmigung des Prüfungsausschusses vorliegt, muss dieser umgehend nachgereicht werden. Andernfalls werden Sie nur unter Vorbehalt zur Prüfung zugelassen.

Wenn der 3. Versuch nicht bestanden wurde:

ist die Modulprüfung insgesamt endgültig nicht bestanden. Die daraus folgenden Konsequenzen sind von der Art der endgültig nicht bestandenen Prüfung abhängig:

  • Pflichtmodul: hat die Exmatrikulation aus dem Studiengang zur Folge.
  • Wahlpflichtmodul/Wahlmodul/SQ-Modul: kann durch das Bestehen eines anderen belegbaren Wahlpflichtmoduls ersetzt werden.

Prüfungstermine Sommersemester 2026 

Die gemeldeten Prüfungstermine von allen Studiengängen sind in AlmaWeb unter dem Reiter “Prüfungen” hinterlegt.

Studierende, die eine Wiederholungsprüfung ablegen möchten, setzen sich bitte rechtzeitig zwecks Anmeldung mit dem Prüfungsmanagement in Verbindung.  

Die Prüfungen der von Frau Dr. Brandt verwalteten Studiengänge finden Sie auch in dieser Übersicht
PDF 270 KB
.  

Beratung und Unterstützung

Studieren in besonderen Lebenslagen

 

Beantragung

Um einen Nachteilsausgleich im Studium oder in Prüfungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen. Nutzen Sie dafür das Formular zur Beantragung Nachteilsausgleich
PDF 146 KB

Der Antrag an den Prüfungsausschuss sollte frühzeitig (vier bis sechs Wochen vor Prüfungstermin) eingereicht werden, da die Prüfung des Antrags und mögliche Nachfragen Zeit benötigen.

Wenn Sie mehrere Fächer gleichzeitig studieren, müssen Sie Ihre Nachteilsausgleiche für jedes einzelne Studienfach beim jeweiligen Prüfungsausschuss beantragen.

 

Geeignete Nachweise

Für Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich benötigen Sie einen geeigneten Nachweis. Dazu zählen obligatorisch:

  • Fachärztliches Attest mit Ihrer Diagnose oder
  • Fachärztliches Attest ohne genaue Diagnose, jedoch mit der Aufführung der Folgen für Ihr Studium beziehungsweise für die Prüfungen, die aus Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung entstehen oder
  • Stellungnahme von Ärtz:innen oder Psycholog:innen

Am 01. Januar 2025 ist die Regelung des Sächsischen Hochschulgesetzes zum Nachweis bei Prüfungsunfähigkeit in Kraft getreten. 

Was ist neu?

Ab dem 1. Januar 2025 wird gemäß § 36 Abs. 10 des Sächsischen Hochschulgesetzes für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit benötigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) genügt nicht! 

Gibt es ein Formular?

Die Universität Leipzig stellt im Rahmen der Gesetzesänderung zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein Formular bereit, das sich auf die notwendigen prüfungsrechtlichen Informationen beschränkt. Das ärztliche Attest kann auch formlos erstellt werden, sofern es die geforderten Informationen enthält. Die studentische Erklärung für einen krankheitsbedingten Rücktritt/Abbruch oder ein krankheitsbedingtes Versäumnis einer Prüfung oder die Unterbrechung von Bearbeitungszeiten finden Sie auf der Rückseite des Formulars. Auch diese Erklärung kann formlos erfolgen.

Muss der Arzt oder die Ärztin konkrete Angaben zum Gesundheitszustand des oder der Studierenden machen?

Auf dem Formular werden Angaben zur Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung oder zur genauen Diagnose nicht abgefragt.

Die gesetzliche Regelung sieht allerdings vor, dass weitergehende Angaben zur gesundheitlichen Beeinträchtigung im Ausnahmefall verlangt werden können, insbesondere wenn

  • Studierende auffällig häufig oder auffällig häufig nur für bestimmte Prüfungen prüfungsunfähig sind,
  • eine vorherige Ankündigung der Prüfungsunfähigkeit diese als missbräuchlich erscheinen lässt,
  • die Prüfungsunfähigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt worden ist, der bzw. die durch die Häufigkeit oder die Art und Weise der von ihm bzw. ihr ausgestellten Bescheinigungen über Prüfungsunfähigkeit auffällig geworden ist

    oder

  • aufgrund sonstiger Anhaltspunkte die Annahme von Zweifeln gerechtfertigt ist.

Sollte eine qualifizierte ärztliche und im Zweifelsfall amtsärztliche Bescheinigung mit weitergehenden Angaben zur gesundheitlichen Beeinträchtigung in Ihrem Fall erforderlich sein, werden Sie informiert. 

 

Ab wann müssen Studierende den neuen Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit verwenden?

Das Einreichen des neuen Nachweises orientiert sich nicht an dem Prüfungstermin oder Abgabedatum einer Prüfungsleistung, sondern an dem Datum des Eintritts (Erstbescheinigung) oder auch der Fortsetzung der Prüfungsunfähigkeit (Folgebescheinigung). 


Gibt es eine Frist für das Einreichen des Formulars?

Das ärztliche Attest, das sich im Formular auf der ersten Seite befindet, ist bei 

  • Prüfungsleistungen, die an einem konkreten Prüfungstag stattfinden, in der Regel spätestens am Tag der Prüfung (bspw. Klausurtermin)
  • bei Prüfungsleistungen mit längeren Bearbeitungszeiten (bspw. Hausarbeit) noch innerhalb der Bearbeitungszeit 

vom Arzt oder der Ärztin auszustellen.

Das Formular mit beiden vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungen muss unverzüglich, d.h. spätestens am vierten Werktag nach dem Arztbesuch bei den Fakultäten und den zuständigen Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen vorliegen (Es gilt der Eingangstempel bzw. der Zugang!). Die konkreten Abgabemodalitäten und zuständigen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen entnehmen Sie bitte der Homepage Ihres Studienbüros. 

 

Was passiert nach Eingang des Formulars?

Auf Basis des vorliegenden Attestes und Ihrer Erklärung wird über den Antrag entschieden.

Wird der Antrag genehmigt, wird im AlmaWeb-Portal eine Krankschreibung bei der entsprechenden Prüfungsleistung verbucht (siehe: Prüfungen → Modulergebnisse → Modul auswählen → Prüfungen) und Sie zum zeitlich nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet. Sie müssen sich für diesen Termin nicht noch einmal anmelden.

Soll dagegen die Bearbeitungszeit einer Prüfungsleistung mit einer längeren Bearbeitungszeit (bspw. Hausarbeit) krankheitsbedingt unterbrochen werden, wird Ihnen nach Genehmigung ein neuer Abgabetermin (um die Tage der Prüfungsunfähigkeit verschoben) mitgeteilt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Prüfungsleistung während dieses Unterbrechungszeitraums nicht weiter bearbeitet werden darf. 

 

Wer trägt die Kosten?

Die Gebühren, die für die Ausstellung der ärztlichen, ggf. qualifizierten ärztlichen oder amtsärztlichen Bescheinigung anfallen, müssen Sie tragen. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin.

 

Gibt es Sonderfälle?

Bitte beachten Sie, dass 

  • in den Lehramtsstudiengängen für die krankheitsbedingte Nichtanwesenheit in den Schulen (Schulpraktischen Studien) weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend ist. Sofern allerdings in demselben Zeitraum auch Prüfungsleistungen anzufertigen sind, muss zusätzlich das Formular für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) und studentische Erklärung vorgelegt werden.
  • für Staatsprüfungen aufgrund landes- oder bundesrechtlicher Regelungen ggf. abweichende Nachweispflichten gelten können.

Studierende unserer Universität können ihren Notenspiegel und Informationen zu angemeldeten Prüfungen über ihren Account im Studienportal AlmaWeb einsehen.

Es erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung über nicht bestandene Prüfungen. Bitte informieren Sie sich an den Instituten oder beim Modulverantwortlichen über die Wiederholungsprüfungstermine.

Allgemein

Die Prüfungsergebnisse können Sie selbstständig in AlmaWeb einsehen [Klickpad: AlmaWeb > Studium > Modulergebnisse].

Ist eine Prüfung nicht bestanden, wird dies durch die entsprechende Verbuchung im Leistungskonto in AlmaWeb angezeigt. Eine zusätzliche Benachrichtigung erfolgt in der Regel nicht.

Sollten Sie die erste Wiederholungsprüfung eines Pflichtmoduls im Kernfach nicht bestehen, erhalten Sie hierzu einen schriftlichen Bescheid per Einschreiben mit Rückschein. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Ihre in AlmaWeb hinterlegte Postanschrift stets aktuell ist.

Nichtbestehen eines Modules in der Wahlpflicht, Wahlbereich oder Schlüsselqualifikation

Nicht bestandene Module in den Bereichen der Wahlpflicht, des Wahlbereichs oder fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen können durch andere Module aus den jeweiligen Bereichen ersetzt werden und müssen nicht zwangsläufig wiederholt bzw. bestanden werden. Bitte lassen Sie sich hierzu im Prüfungsmanagement beraten.

Anmeldung Abschlussarbeit

Anmeldung zur Bearbeitung (23 Wochen) der Bachelor-/Master-Abschlussarbeit

Empfohlen werden folgende Zeiträume

  • für den Abschluss im Wintersemester: bis Ende Mai des jeweiligen Jahres
  • für den Abschluss im Sommersemester: bis Mitte Dezember des Vorjahres

Je nach Studiengang können Abschlussarbeiten ganzjährig angemeldet werden. Bitte kontaktieren Sie direkt den bzw. die zuständige Betreuer:in.

Die Formulare zur Anmeldung der Abschlussarbeit finden Sie rechts auf dieser Webseite.

Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen

Wenn die Leistungen an unserer Universität  im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften erbracht wurden, ist keine formale Anrechnung über die Studienfachberatung oder den Prüfungsausschuss notwendig.

Module und Prüfungsergebnisse können direkt beim Prüfungsmanagement verbucht werden.

Für alle anderen Fälle nutzen Sie bitte die Anerkennungsvorlagen.

Zur Antragstellung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Studienfachberatung
  • Bringen Sie bitte alle notwendigen und aussagekräftigen Dokumente und Nachweise der erbrachten Studienleistungen (wie zum Beispiel Transcript of Records, Modulbeschreibungen) in Kopie mit
  • Überlegen Sie im Vorfeld, wo bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden können - gilt vor allem für den Bachelor (zum Beispiel im Kernfach, Wahlpflicht, Wahlbereich)
  • Für die Anrechnung selbst nutzen Sie bitte die Anerkennungsvorlage

Dokumente

Auf den Seiten der Zentralverwaltung der Universität finden Sie eine Datenbank mit folgenden Dokumenten:

Die Dokumente sind verbindlich und nach Fächern sortiert.

Eine Leistungsübersicht können Sie per E-Mail beim zuständigen Prüfungsmanagement anfordern. Bitte nennen Sie dabei Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer. Nach der Bearbeitung steht Ihnen das Dokument in AlmaWeb zum Download zur Verfügung.

Nach Eingang aller Noten wird Ihr Zeugnis ausgestellt. Laut Prüfungsordnung hat das Prüfungsmanagement dazu 4 Wochen Zeit. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens kann sich die Zeugnisausstellung leider verzögern.

Sie werden via E-Mail informiert, wenn Ihr Zeugnis zur Abholung im Büro der:s Prüfungsmanager:in bereit liegt. Sind Sie persönlich verhindert, können Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Abholung schriftlich bevollmächtigen.

Dokumente und Links:

Grundlage dieser Handreichung ist der Senatsbeschluss vom 8. April 2025. Darin wurde die Satzung der Universität Leipzig zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis um den Aspekt Künstliche Intelligenz (KI) erweitert und die Fächer beauftragt, entsprechende Regelungen für ihren jeweiligen Bereich zu erarbeiten.

In mehreren Workshops für Lehrende und für Studierende wurden Fragen der (rechtssicheren) Nutzungsmöglichkeiten diskutiert, bereits an der Fakultät gelebte didaktische Konzepte, die die KI-Nutzung erproben, vorgestellt sowie externes wie internes Fachpersonal hinzugezogen, um neueste Informationen zu teilen.

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben oder die Universität aus anderen Gründen verlassen möchten, ist eine Exmatrikulation erforderlich. Mit ihr endet Ihre Mitgliedschaft an der Universität Leipzig offiziell.

Den Antrag auf Exmatrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat.

Studienverlauf

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studentinnen. Es schützt Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit am Studienplatz.

Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, Ihnen die Fortsetzung Ihres Studiums unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen und gesundheitliche Risiken sowie Benachteiligungen während dieser besonderen Zeit zu vermeiden.

Bitte informieren Sie die Universität möglichst frühzeitig über Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin. Nur so können die erforderlichen Schutzmaßnahmen rechtzeitig geprüft und umgesetzt werden. Für die Meldung nutzen Sie bitte das entsprechende Formular
PDF 1 MB
.

Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular im Studienbüro ein. Von dort wird die Meldung über die Stabsstelle Umweltschutz und Arbeitssicherheit an die Landesdirektion Sachsen als zuständige Aufsichtsbehörde weitergeleitet.

Links und Hinweise:

Anmeldung Wahlfach

Die Anmeldung für ein Wahlfach erfolgt in der Regel zu Beginn des Studiums. Wahlfächer mit 30 LP können auch im Laufe des Studiums angemeldet werden. Bitte schreiben Sie hierfür eine E-Mail an studienkoordination(at)uni-leipzig.de

Abmeldung Wahlfach

Die Abmeldung vom Wahlfach kann formlos per E-Mail von Ihrem Uni-Mailaccount an studienkoordination(at)uni-leipzig.de erfolgen. Bitte geben Sie dabei den Grund für die Abmeldung an. Nach der Abmeldung studieren Sie automatisch im frei gestaltbaren Wahlbereich.

Bitte beachten Sie: Mit der Abmeldung vom Wahlfach werden bereits belegte Wahlfachmodule nicht automatisch abgemeldet. Falls erforderlich, melden Sie sich von diesen Modulen gesondert ab.

Bereits erbrachte Leistungen aus dem Wahlfach werden in der Regel für den Wahlbereich anerkannt. Wenn Sie die Leistungen vor Ihrem Studienabschluss in den Wahlbereich umbuchen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleg:innen des Prüfungsmanagements.

Weitere Informationen

FAQ Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit steht meist am Ende des Studiums und ist mit einer Reihe von Formalia verbunden. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie im folgenden FAQ.

  • Formalia vor dem Schreiben der Arbeit und Anmeldung

Die Anmeldung die Abschlussarbeit ist erst möglich, wenn Sie mindestens 120 LP nachweisen können. Die meisten Studierenden schreiben die Bachelorarbeit studienbegleitend im 5. oder 6. Semester. Die Arbeit selbst umfasst einen Arbeitsumfang von 10 LP.

In vielen Studiengängen gibt es begleitend zur Bachelorarbeit ein verpflichtendes "Absolventenkolloquium" bzw. Vertiefungsmodul. Dieses bietet in der Vorbereitungs- oder Schreibphase die Möglichkeit, die eigene Arbeit, Methodik und Forschungsfrage vorzustellen.

Erst wenn Sie erste Themenideen entwickelt haben, sollten Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer suchen. Verschaffen Sie sich einen Überblick, zu welcher Person am Institut dieses Thema passen könnte und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bringen Sie den Antrag zur Bachelorarbeit ausgedruckt oder in digitaler Form zum Gespräch mit. 

Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, für Ausnahmen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der jeweiligen Institute. Achten Sie bitte darauf, dass zwischen Anmeldung und Abgabe genügend Zeit liegt. Es gibt zusätzlich empfohlene Anmeldefristen Ende Mai und Mitte Dezember. Wenn Sie diese Anmeldefrist einhalten, ist der Abschluss im darauffolgenden Semester gewährleistet.

Als Beispiel: Melden Sie Ihre Abschlussarbeit fristgerecht bis Mitte Dezember an, können Sie sichergehen, dass Sie Ihr Studium zum Ende des kommenden Sommersemesters abschließen werden. 

Das Thema der Arbeit wird spätestens 4 Wochen nach Eingang und Genehmigung des Antrages durch den Prüfungsausschuss vom Prüfungsamt via E-Mail bestätigt. Sie können es maximal einmal ändern, allerdings nur innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung. Diese Änderung ist im Studienbüro/Prüfungsmanagement vorzunehmen. Möchten Sie Ihr Thema danach noch ändern, gilt der neue Versuch als 1. Wiederholungsversuch.

Einen konkreten Titel brauchen Sie für die Antragstellung nicht, denn Thema und Titel der Arbeit sind nicht identisch. Den Titel der Arbeit können Sie ganz zum Schluss vor Abgabe der Arbeit formulieren, da er spezifischer als das Thema ist und die These der Arbeit genau auf den Punkt bringen soll.  

  • Füllen Sie nur die Kopfzeile des Antragformulars  aus (Name, Matrikelnummer, Kernfach, E-Mail und Unterschrift). Zur Antragstellung muss noch kein konkreter Titel vorliegen, es reicht das Thema der Bachelorarbeit. Das Antragsformular ist auch digital einreichbar.
  • Lassen Sie Ihren Antrag von Ihrem/Ihrer Betreuer/in sowie dem/der Zweitgutachter/in mit Datumssetzung unterschreiben und reichen Sie den Antrag persönlich, postalisch oder via E-Mail im Prüfungsmanagement ein, von wo aus er an den Prüfungsausschuss weitergeleitet wird.
  • Liegen die Genehmigung und Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden vor, erfolgt die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit in AlmaWeb. Erst jetzt starten Ihre 23 Wochen Bearbeitungszeit. Sie werden von dem/der Prüfungsmanager/in via E-Mail benachrichtigt, nehmen das Thema offiziell entgegen und erhalten alle relevanten Informationen (Abgabefrist, Abgabemodalitäten etc.).
  • Hinweis: Im Studiengang Kunstpädagogik erfolgt die Anmeldung der Abschlussarbeit zentral (siehe Informationen auf der Website des Instituts für Kunstpädagogik). 

Benjamin Banik

Prüfungsmanager und zuständig für: Afrikastudien/African Studies I Arabistik und Islamwissenschaft I Ethnologie/ Anthropology I Geschichte I Indologie, Mongolistik und Tibetologie I Konferenzdolmetschen Arabisch I Religionswissenschaft

Beethovenstraße 15, Raum 5.006
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 37053

Dr. Cornelia Brandt

Prüfungsmanagerin und zuständig für: Ägyptologie I Altorientalistik I Japanologie I Kunstgeschichte I Kunstpädagogik I Musikwissenschaft I Sinologie/Chinese Studies I Theaterwissenschaft

Studienbüro/Fakultät für GKR
Geisteswissenschaftliches Zentrum; Beethovenstraße 15, Raum 5009
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 37308

Sprechzeiten
Telefon: +49 341 97-37308

Dienstag
14:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag
14:00 Uhr - 15:00 Uhr

Im Doppelstudium besteht die Möglichkeit, mit Einverständnis der Fächer eine gemeinsame interdiszipläre Abschlussarbeit zu schreiben. Die erstellte Handreichung gibt über Form und Organisation Auskunft (Link).

  • Schreiben und abgeben

Erkundigen Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten der Institute bzw. direkt bei Ihrer:n Betreuer:in über die Formalia. Üblich sind folgende:

  • Umfang: 30 -- 40 Seiten
  • Schriftart: Times New Roman
  • Schriftgröße: 12pt
  • Zeilenabstand: 1,5

Die jeweilige Prüfungsordnung regelt im §19, ob zwei bzw. drei gedruckte Exemplare und ob eine elektronische Version (als CD, USB-Stick oder als Datei per E-Mail) abgegeben werden müssen.

Bitte fügen Sie der Arbeit eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung bei, die eingebunden und unterschrieben ist. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:

  • Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Bachelorarbeit selbstständig und nur unter Verwendung der angegebenen Literatur und Hilfsmittel angefertigt habe. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Stellen sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht veröffentlicht. Ich versichere außerdem, dass die elektronische Version dieser Arbeit mit der gedruckten Form übereinstimmt.
  • Datum                                                                      Unterschrift

Die Arbeiten können per Post an das Prüfungsmanagement geschickt werden, es zählt dabei immer das Datum des Poststempels. Auch die persönliche Abgabe der Arbeiten nach Absprache ist möglich. Zudem kann auch der Fristenbriefkasten der Universität Leipzig in der Goethestraße 3-5 genutzt werden.

Die Arbeit kann jederzeit eher eingereicht werden; natürlich erfolgt dann auch die Begutachtung früher.

Auf formlosen Antrag an den:die Vorsitzende:n des Prüfungsausschusses kann die Bearbeitungszeit aus Gründen, die nicht selbst verschuldet sind (z.B. schwerwiegende Erkrankung) für einen kurzen Zeitraum verlängert werden. Über mögliche Verlängerungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Krankschreibungen unabhängig davon im Prüfungsmanagement einzureichen. Diese verlängern den Abgabetermin um die Anzahl der Krankentage.

  • Nach der Arbeit

Spätestens zwei Monate nach Abgabe gehen die Gutachten im Prüfungsamt ein und die Note wird in AlmaWeb verbucht. Die Gutachten dürfen Sie einsehen oder sich von Gutachter:in per E-Mail zuschicken lassen, sobald der Benotungsprozess abgeschlossen ist. Sie geben Ihnen wertvolle Hinweise bezüglich der Stärken und Schwächen Ihrer Arbeit. 

Die Endnote der Bachelorarbeit ergibt sich wie folgt. Wenn die Bewertungen der beiden Gutachten „ausreichend“ (4,0) oder besser sind und nicht mehr als 2,0 auseinander liegen, berechnet sich die Endnote als der Durchschnitt der beiden Noten. Wenn beide Noten „nicht ausreichend“ (5,0) sind, ist die Arbeit nicht bestanden. Wenn eine der beiden Noten „nicht ausreichend“ (5,0) ist oder wenn die Noten der beiden Gutachten mehr als 2,0 auseinander liegen, bestellt der:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine:n dritte:n Gutachter:in. Die Endnote errechnet sich dann als Durchschnitt der beiden besseren Noten, falls sie „ausreichend“ (4,0) oder besser sind. Sind zwei der drei Noten „nicht ausreichend“ (5,0), ist die Endnote „nicht ausreichend“ (5,0). Sollten Sie nicht bestehen, können Sie die zwei Mal wiederholen. Die Wiederholung muss dann aber zu einem anderen Thema erfolgen. (§19 PO, Abs. 9 und 10).

§12 der Prüfungsordnung legt fest, wie sich die Note der Bachelorprüfung aus allen Bereichen (Kernfach, Wahlbereich, Schlüsselqualifikationen) errechnet und wie die Bachelorarbeit gewichtet ist.

Nach Eingang aller Noten wird Ihr Zeugnis ausgestellt. Laut Prüfungsordnung hat das Prüfungsmanagement dazu 4 Wochen Zeit. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens kann sich die Zeugnisausstellung leider verzögern.

Sie werden via E-Mail informiert, wenn Ihr Zeugnis zur Abholung im Büro der:s Prüfungsmanager:in bereit liegt. Sind Sie persönlich verhindert, können Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Abholung schriftlich bevollmächtigen.

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