Für die Prüfungsorganisation und die Einhaltung der Prüfungsordnung sind die einzelnen Fächer sowie das Prüfungsamt zuständig.

Urlaub

  • Herr Banik ist vom 17.10. -- 21.10.2022 nicht im Büro

Postanschrift:

Universität Leipzig

Prüfungsmanagement GKR

IPF: 130022

04081 Leipzig

zu Hdn. Frau Günther/ zu Hdn. Herr Banik

enlarge the image: Ein Gang mit Regalen voller Aktenordner
Viele Ordnungen und Abschlussarbeiten lagern im Uniarchiv. Foto: Samuel Zeller, unsplash

Studien- und Prüfungsordnungen

Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge liegen in der Verantwortung der Fakultät und beinhalten allgemeine und fachspezifische Bestimmungen zu den Themen: Regelstudienzeit, Fristen, Arten und Bewertung der Prüfungsleistungen, Studiendauer, Aufbau des Studiums, Studienumfang, fachliche Voraussetzungen, Gegenstand der Prüfungen und Abschlussgrad.

Zu den Prüfungs- und Studienordnungen

Aufgaben und Zuständigkeit Prüfungsmanagement

Innerhalb der Fakultät sind für die einzelnen Studiengänge Sachbearbeiter*innen für Prüfungsangelegenheiten und die Prüfungsausschüsse für die Prüfungsorganisation und Einhaltung der Prüfungsordnung zuständig.

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Prüfungsanmeldungen,
  • Prüfungstermine/Meldefristen,
  • Zulassung zur Prüfung,
  • Rücktritt von der Prüfung,
  • Widersprüche,
  • Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen und der Ausstellung von Zeugnissen

Benjamin Banik

Sachbearbeiter Prüfungsamt und zuständig für: Afrikastudien/African Studies I Arabistik und Islamwissenschaft I Ethnologie/ Anthropology I Geschichte I Indologie, Mongolistik und Tibetologie I Konferenzdolmetschen Arabisch I Religionswissenschaft

Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Room 5.006
04107 Leipzig

Phone: +49 341 97-37053
Fax: +49 341 97-37348

Office hours
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag
09:00 – 11:30 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag
09:00 – 11:30 Uhr
13:00 – 15:30 Uhr

In der vorlesungfreien Zeit findet nur die Sprechzeit am Dienstag statt.

Studierende im Lehramt wenden sich bitte direkt an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge

Aufgaben und Zuständigkeit Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse der Fakultät haben, anders als das Prüfungsamt, keine beratende Funktion, sondern eine Entscheidungsfunktion inne. Sie entscheiden beispielsweise über:

  • Anrechnung von Leistungen aus einem früheren Studium
  • Genehmigung eines Teilzeitstudiums
  • Widerspruch gegen eine endgültig nicht bestandene Prüfung
  • Genehmigung Nachteilsausgleich

Prof. Dr. Enno Bünz

Vorsitzender Prüfungsausschuss Geschichte

Sächsische Landesgeschichte
Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Room 4.210
04107 Leipzig

Phone: +49 341 97-37082
Fax: +49 341 97-37089

Jun.-Prof. Dr. Ingo Rekatzky

Vorsitzender Prüfungsausschuss Kunstwissenschaften

Theaterwissenschaft (JP)
Rotes Kolleg
Ritterstraße 16-22, Room 107
04109 Leipzig

Phone: +49 341 97-30401
Fax: +49 341 97-30409

Office hours
Donnerstag, 09.00 - 11.00 Uhr

Prof. Dr. Katja Werthmann-Kirscht

Vorsitzende Prüfungsausschuss Regionalwissenschaften

Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Afrika
Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Room 2210
04107 Leipzig

Phone: +49 341 97-37037
Fax: +49 341 97-37048

Prof. Dr. Marcus Deufert

Vorsitzender Prüfungausschuss Klassische Antike

Klassische Philologie (Latinistik)
Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Room 3309
04107 Leipzig

Phone: +49 341 97-37711

Alle wichtige Informationen über Prüfungsmanagement mit AlmaWeb und Tool finden Sie zusammengestellt in einer ÜBERSICHT.

Alles Wichtiges zu Prüfungen, Wiederholungen und Anmeldungen

Hinweise zur Anmeldung der Wiederholungsprüfung

Um sich für eine Prüfungswiederholung anzumelden, ist keine erneute Modulanmeldung notwendig.

Informieren Sie bitte Ihre/Ihren zuständige/zuständigen Prüfungsamtsmitarbeiterin/-mitarbeiter, beispielsweise per E-Mail. Dieser stellt im AlmaWeb für Sie die Wiederholungsprüfung ein. Ihre Anmeldung zur Prüfung sehen Sie in Ihrem Studienkonto unter dem Reiter "Prüfungen".

Informieren Sie formlos bitte auch die/den zuständige/zuständigen Dozentin/Dozenten oder die Modulverantwortliche/den Modulverantwortlichen.

Studierende unserer Universität können ihren Notenspiegel und Informationen zu angemeldeten Prüfungen über ihren Account im Studienportal AlmaWeb einsehen.

Es erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung über nicht bestandene Prüfungen. Bitte informieren Sie sich an den Instituten oder beim Modulverantwortlichen über die Wiederholungsprüfungstermine.

Wenn Sie auf Grund von Krankheit nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, legen Sie Ihren Krankenschein von 3 Werktagen im Prüfungsamt vor. Eine weitere Mitteilung (E-Mail bzw. telefonisch) ist nicht notwendig. Es zählt der Eingang des Krankenscheins im Original. 

Die Krankschreibung wird im AlmaWeb für die entsprechende Modulprüfung verbucht (Prüfungen -> Modulergebnisse -> Modul auswählen -> Prüfungen). 

Bei einer Krankschreibung für eine Modulprüfung, gilt automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht notwendig, da diese automatisch aufgrund der Krankschreibung erfolgt.

Eine nochmalige Modulanmeldung ist nicht möglich. Ein wiederholter Veranstaltungsbesuch ist gegebenenfalls mit Zustimmung des/der Dozierenden möglich. Wird der nächste Prüfungstermin unentschuldigt nicht wahrgenommen, gilt dies als nicht bestandener Versuch.

Anmeldung Abschlussarbeit

Verlängerte Abgabefristen aufgrund von Corona

Anmeldung zur Bearbeitung (23 Wochen) der Bachelor-/Master-Abschlussarbeit

Empfohlen werden folgende Zeiträume

  • für den Abschluss im Wintersemester 2021/2022: bis 27.05.2021
  • für den Abschluss im Sommersemester 2022: bis 11.12.2021

Je nach Studiengang können Abschlussarbeiten ganzjährig angemeldet werden. Bitte kontaktieren Sie direkt den bzw. die zuständige Betreuerin.

Die Formulare zur Anmeldung der Abschlussarbeit finden Sie rechts auf dieser Homepage.

enlarge the image: Ein Student sitzt an seinem Schreibtisch und studiert konzentriert seine Unterlagen.
Welche Studienleistungen anerkannt werden kann, prüft die Studienfachberatung und der Prüfungsausschuss. Foto: Colourbox

Erste Staatsprüfung Lehramt

Zur Durchführung der Ersten Staatsprüfung in den Prüfungszeiträumen Winter 2020/21 und Sommer 2021 wurden auf der Corona-Seite des Freistaates Antworten zu häufig von Studierenden gestellten Fragen veröffentlicht. Insbesondere zur Frage des Auslandsaufenthalts wird dort auf eine entlastende Regelung für Betroffene verwiesen.

FAQ

Die Erste Staatsprüfung wird vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) betreut. Alle Informationen zum Antragsverfahren und zum Prüfungsverlauf erhalten Sie auf der Homepage der LaSuB.

 

Präsentation der Informationsveranstaltung
PDF 715 KB
 

für Prüfungskandidaten, die ihre Erste Staatsprüfung im Prüfungszeitraum Winter 2020/2021 ablegen möchten.

 

Für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung benötigen Sie ein abschließendes Transcript of Records (ToR) über alle Modulleistungen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums erbracht haben. Dieses ToR kann im Prüfungsamt nur ausgestellt werden, wenn alle Noten eingegangen und verbucht sind.

Deshalb prüfen Sie unbedingt vor der Anmeldung zur Staatsprüfung bis Ende Dezember/Anfang Januar bzw. Ende Juli/Anfang August in Ihrem AlmaWeb-Notenspiegel:

  • Sind alle bereits erbrachten Noten verbucht?
  • Sind die bestandenen Module dem richtigen Fach/Bereich zugeordnet?
  • Bilden sich die richtigen Gesamtpunktzahlen und Abschlussnoten?

Falls Ihnen dabei Unregelmäßigkeiten auffallen, schreiben Sie bitte sofort eine E-Mail an die zuständige Bearbeiterin bzw. an den zuständigen Bearbeiter im Prüfungsamt mit folgenden Angaben: Name, Matrikelnummer, betreffendes Modul und kurze Schilderung des Problems.

Das benötigte Transcript of Record zur Anmeldung für die Erste Staatsprüfung bei der LaSuB erstellt das Prüfungamt; dieses wird anschließend direkt bei der LaSuB eingereicht.

Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen

Wenn die Leistungen an unserer Universität  im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften erbracht wurden, ist keine formale Anrechnung über die Studienfachberatung oder den Prüfungsausschuss notwendig.

Module und Prüfungsergebnisse können direkt beim Prüfungsmanagement verbucht werden.

Für alle anderen Fälle nutzen Sie bitte die Anerkennungsvorlagen.

Zur Antragstellung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Studienfachberatung
  • Bringen Sie bitte alle notwendigen und aussagekräftigen Dokumente und Nachweise der erbrachten Studienleistungen (wie zum Beispiel Transcript of Records, Modulbeschreibungen) in Kopie mit
  • Überlegen Sie im Vorfeld, wo bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden können - gilt vor allem für den Bachelor (zum Beispiel im Kernfach, Wahlpflicht, Wahlbereich)
  • Für die Anrechnung selbst nutzen Sie bitte die Anerkennungsvorlage

Bachelor's Thesis

  • At the end of one’s studies students are expected to produce a bachelor’s thesis in accordance to various related formalities.
  • Students are expected to choose a topic on their own with which they either rework a theoretical problem and academic discussion or examine a suitable empirical phenomenon.
  • Important questions and answers regarding the wiriting process can be obtained in the provided FAQ on the german version of this website.
  • Schreiben und abgeben

Erkundigen Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten der Institute bzw. direkt bei Ihrer:n Betreuer:in über die Formalia. Üblich sind folgende:

  • Umfang: 30 -- 40 Seiten
  • Schriftart: Times New Roman
  • Schriftgröße: 12pt
  • Zeilenabstand: 1,5

Die jeweilige Prüfungsordnung regelt im §19, ob zwei bzw. drei gedruckte Exemplare und ob eine elektronische Version (als CD, USB-Stick, oder als Datei per Email) abgegeben werden müssen.

Bitte füge der Arbeit eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung bei, die eingebunden und unterschrieben ist. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut haben:

  • Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Bachelorarbeit selbstständig und nur unter Verwendung der angegebenen Literatur und Hilfsmittel angefertigt habe. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Stellen sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht veröffentlicht. Ich versichere außerdem, dass die elektronische Version dieser Arbeit mit der gedruckten Form übereinstimmt.
  • Datum                                                                      Unterschrift

Die Arbeiten können per Post an das Prüfungsamt geschickt werden, es zählt dabei immer das Datum des Poststempels. Weiterhin können die Arbeiten nach Absprache auch persönlich und/oder in die Briefkästen der Prüfungsmanager:in geworfen werden.

Die Arbeit kann jederzeit eher eingereicht werden; natürlich erfolgt dann auch die Begutachtung früher.

Auf formlosen Antrag an den:die Vorsitzende:n des Prüfungsausschusses kann die Bearbeitungszeit aus Gründen, die nicht selbst verschuldet sind (z.B. schwerwiegende Erkrankung) für einen kurzen Zeitraum verlängert werden. Über mögliche Verlängerungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Weiterhin gibt es die Möglichkeit Krankschreibungen unabhängig davon im Prüfungsamt einzureichen. Diese verlängern den Abgabetermin um die Anzahl der Krankentage.

  • Nach der Arbeit

Spätestens zwei Monate nach Abgabe gehen die Gutachten im Prüfungsamt ein und die Note wird in AlmaWeb verbucht. Die Gutachten dürfen sie einsehen oder sich von Gutachterin oder Gutachter per Email zuschicken lassen, sobald der Benotungsprozess abgeschlossen ist. Sie geben Ihnen wertvolle Hinweise bezüglich der Stärken und Schwächen Ihrer Arbeit. 

Die Endnote der Bachelorarbeit ergibt sich wie folgt. Wenn die Bewertungen der beiden Gutachten „ausreichend“ (4,0) oder besser sind und nicht mehr als 2,0 auseinander liegen, berechnet sich die Endnote als der Durchschnitt der beiden Noten. Wenn beide Noten „nicht ausreichend“ (5,0) sind, ist die Arbeit nicht bestanden. Wenn eine der beiden Noten „nicht ausreichend“ (5,0) ist oder wenn die Noten der beiden Gutachten mehr als 2,0 auseinander liegen, bestellt der:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine:n dritte:n Gutachter:in. Die Endnote errechnet sich dann als Durchschnitt der beiden besseren Noten, falls sie „ausreichend“ (4,0) oder besser sind. Sind zwei der drei Noten „nicht ausreichend“ (5,0), ist die Endnote „nicht ausreichend“ (5,0). Sollten Sie nicht bestehen, können Sie die zwei Mal wiederholen. Die Wiederholung muss dann aber zu einem anderen Thema erfolgen. (§19 PO, Abs. 9 und 10).

§12 der Prüfungsordnung legt fest, wie sich die Note der Bachelorprüfung aus allen Bereichen (Kernfach, Wahlbereich, Schlüsselqualifikationen) errechnet und wie die Bachelorarbeit gewichtet ist.

Nach Eingang aller Noten wird umgehend Ihr Zeugnis angefertigt und ausgehändigt. Laut Prüfungsordnung hat das Prüfungsmanagement dazu 4 Wochen Zeit. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage kann sich die Zeugnisausstellung leider verzögern.

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