Sie interessieren sich für mehrere Studiengänge und möchten zwei Abschlüsse zeitgleich absolvieren? Im Rahmen eines sogenannten Doppelstudiums können Sie mehrere Studiengänge an unserer Universität belegen.

Doppelstudium an unserer Universität und Fakultät

Die Universität Leipzig bietet mit Ihrer Immatrikulationsordnung und mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie der Etablierung des Wahlbereichs der Geistes- und Sozialwissenschaften in den Bachelor of Arts-Studiengängen die Möglichekeit, sowohl in der Bachelor- als auch in der Masterphase mehrere Studiengänge zeitgleich zu studieren und somit mehrere Abschlüsse parallel zu erwerben. Wir sprechen hier von einem Doppelstudium.

Die Bewerbung für ein Doppelstudium erfolgt über das AlmaWeb-Portal. Auf dem nach der Online-Bewerbung erzeugten PDF-Dokument erfahren Sie, für Ihren individuellen Fall, auf welchem Weg Sie das Doppelstudium im Studierendensekretariat anmelden.

Grundsätzlich können Sie für Ihr Doppelstudium alle Fächer aus unserem Studienangebot kombinieren. Bitte beachten Sie dabei einige Feinheiten:

  • Zwei zulassungsfreie Studiengänge können problemlos kombiniert werden.
  • Sie können sich ebenfalls für ein zulassungsfreies und ein zulassungsbeschränktes Studienfach immatrikulieren.
  • Bewerben Sie sich für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge, muss Ihr Antrag individuell geprüft werden.

Alle Informationen zu den einzelnen Studienfächern und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in unserem Studienangebot.

  • Egal, in wie vielen Studiengängen Sie eingeschrieben sind – den Semesterbeitrag müssen Sie nur einmal zahlen.
  • Sie wollen sich beurlauben lassen? Die Beurlaubung ist nur zeitgleich für beide Studiengänge möglich.
  • Wenn Sie Ihr Doppelstudium aufgeben möchten, informieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Es genügt eine E-Mail.
  • Doppelstudium und Teilzeitstudium schließen sich gegenseitig aus.

Vor allem im Bachelor of Arts-Studium ermöglicht die flexible Gestaltung des Wahlbereichs die Möglichkeit, sich für ein zweites Fach zu qualifizieren: Wer im Wahlbereich eines Bachelorstudiengangs – egal, ob mittels eines festgelegten Wahlfachs oder über die freie Modulwahl – 60 Leistungspunkte aus einem zusätzlichen Fach erfolgreich absolviert, qualifiziert sich damit auch in diesem Fach für den dazu gehörigen Masterstudiengang. Für weitere Informationen zu Bewerbung und Organisation informieren Sie sich auf der Homepage der UL (LINK).

Wer über die 60 Leistungspunkte hinaus Module eines weiteren Faches studiert, sollte sich zur Aufnahme eines Doppelstudiums beraten lassen. Die Aufnahme eines Doppelstudiums ist auch noch in einem höheren  Fachsemester möglich, bewerben können Sie sich sowohl zum Winter- auch oft zum Sommersemester.

Die Fakultät für Geschichte, Kunst- und Regionalwissenschaften bekennt sich zum Doppelstudium und dessen Förderung. Für die organisatorischen Schritte wurde eine Handreichung erarbeitet. Diese bietet sowohl den Lehrenden, den Beratenden, den Prüfungsausschüssen als auch den Studierenden eine Orientierung hinsichtlich der Abläufe innerhalb der Fakultät Geschichte, Kunst- und Regionalwissenschaften. Damit wird in allen Fragen rund um das Doppelstudium eine größere Transparenz für alle daran Beteiligten geschaffen. Nötige Kommunikationswege werden aufgezeigt, konkrete Schritte für die Anerkennung genannt und die Voraussetzung inhaltlicher und formaler Absprachen betont.

Das Papier ist Ergebnis einer AG, in der alle Statusgruppen unserer Fakultät vertreten waren. Es wurde, nach vorherigen Absprachen mit den Studienberatungen und den Prüfungsausschüssen, dem Fakultätsrat am 16. November 2021 vorgelegt und von diesem angenommen.

Die Handreichung stellt eine gültige Empfehlung dar. Individuelle Lösungen sind in Einzelfällen möglich. Alle bereits vor dem 16. November 2021 getroffenen individuellen Absprachen behalten ihre Gültigkeit.

Vor der Einschreibung und Aufnahme in ein Doppelstudium sollten die Studierenden einen Beratungstermin mit der überfachlichen Studienberaterin der Fakultät, Michaela Vitzky, vereinbaren.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Campus Beethovenstraße, Foto: Christian Hüller
Campus Beethovenstraße, Foto: Christian Hüller

Anerkennungen von Modulen im Doppelstudium

Bei der Anerkennung von Modulen stehen in der GKR grundsätzlich, neben den anzuerkennenden Kompetenzen, die fachspezifischen Lernergebnisse im Fokus, um so den individuellen Anforderungen der einzelnen Fächer Rechnung zu tragen.

Im BA-Doppelstudium ist im Wahlbereich die gegenseitige Anerkennung von Modulen in einem Umfang von 40 bis 60 LP des jeweils anderen Faches möglich. Dasselbe gilt auch für die fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen (10 LP).

Darüber hinaus kann im BA-Doppelstudium – als Einzelfallentscheidung – die Anerkennung von zusätzlichen Modulen in einem Umfang von maximal 20 LP des anderen Kernfachs ermöglicht werden, insofern diese durch die zuständige Studienfachberatung als kompatibel eingestuft werden.

Beim BA-Doppelstudium müssen also in beiden Kernfächern jeweils nur 90 LP (statt der üblichen 120 LP) erworben werden.

Vorgehensweise für die Anerkennung

Für ein Doppelstudium mit zwei Bachelor of Arts-Studiengängen ist innerhalb der Fakultät keine formale Anerkennung notwendig. Bitte wenden Sie sich direkt an das für Sie zuständige Prüfungsmanagement, um zu besprechen, welche Module aus dem jeweils anderen Fach im Wahlbereich verbucht werden sollen.

Beim Master-Doppelstudium können Module in einem Umfang von maximal 20 LP des anderen Fachs anerkannt werden, insofern diese durch die fachspezifische Studienfachberatung als kompatibel eingestuft werden.

 

Abschlussarbeit

Bei einem Doppelstudium ist es nach Absprache möglich, eine gemeinsame, interdisziplinäre Abschlussarbeit zu verfassen.

Im folgenden werden für die verschiedenen Fälle, Regelungen und Kommunikationswege festgelegt:

Beratungsgespräch

Die Studierenden führen Beratungsgespräche in beiden Fächern. Ein gemeinsames Auftaktgespräch mit beiden Betreuenden wäre zu empfehlen. Eine Genehmigung der Abschlussarbeit ist von beiden Fachbereichen zwingend erforderlich. Beachten Sie bitte mögliche, unterschiedliche Fristen zur Anmeldung der Abschlussarbeit (auch im Hinblick anderer Fakultäten).

Gutachter:innen und Themenfindung

Aus jedem Fach betreut je ein:e Gutachter:in die Arbeit. Die Gutachter:innen teilen sich die Positionen von Erst- und Zweitgutachter:in. Das Erstgutachten erstellt immer das Fach, in dem die Arbeit angemeldet wird, das Zweitgutachten das Fach, welches später anerkennt.

Beide Gutachter:innen genehmigen formlos Thema, Fragestellung und Umfang der Arbeit, die den Absprachen mit den Gutachter:innen unterliegen. Die Gutachter:innen berücksichtigen, dass eine solche kombinierte Arbeit in derselben Zeitspanne wie eine Einfach-Abschlussarbeit fertig gestellt werden muss. Die Abgabefrist wird immer nach den Regeln des Faches bestimmt, in dem die Abschlussarbeit angemeldet wurde.

Aus der vereinbarten Themenstellung muss deutlich werden, dass in der Bearbeitung zwei verschiedenen Fachperspektiven eingenommen werden oder. dass beiden Fächern mit einem interdisziplinären Ansatz Genüge getan wird.

Kolloquium

Sollte es in den beiden begutachtenden Fächern eine Art Prüfungs- bzw. Vertiefungsmodul oder Kolloquium geben, müssen diese in beiden Fächern wahrgenommen werden. Die Kolloquien können nicht gegenseitig ersetzt werden.

Anmelde- und Anerkennungsprozess

Die Arbeit wird in einem der Fächer angemeldet und in dem anderen Fach anerkannt. Zur Absicherung lassen sich die Studierenden das Einverständnis jeweils von den Betreuenden im Zweitfach (Zweitgutachter:in) schriftlich bestätigen (Formular XY).

Diese Bestätigung sowie ein kurzes Abstract, in dem die Relevanz des Themas für beide Fächer deutlich wird (1/2 - 1 Seite) werden zeitnah, nach der Anmeldung im Erstfach, von den Studierenden dem jeweiligen Prüfungsausschuss des Zweitfaches vorgelegt. Dies dient als vorab Information und Vorbereitung des Prüfungsausschuss‘ für die spätere Anerkennung, und ist als Bemühens Zusage für die Studierenden zu verstehen (Formular XY).

Nach Abgabe und Benotung der Abschlussarbeit erfolgt die formale Anerkennung durch den zweiten Prüfungsausschuss sowie die anschließende Weitergabe (durch den Prüfungsausschuss) an das verantwortliche Prüfungsmanagement.

Bei einem Parallelstudium an der UL und einer anderen Hochschule, sollte die Abschlussarbeit nur an jeweils einer der Hochschulen, unter Begutachtung von  zwei dort bestellten Gutachter:innen geschrieben und anschließend von der zweiten Hochschule anerkannt werden. Absprachen mit der anerkennenden Hochschule sollten unbedingt im Vorfeld stattfinden. Hier sind zudem die unterschiedlichen Hochschulfreiheitsgesetze der einzelnen Hochschulen zu beachten.

Aufnahme eines weiteren Studiums oder auch eines Zweitstudiums mit nachträglicher Anerkennung der Abschlussarbeit

Eine Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule erbracht worden sind – und dazu gehören auch die BA/MA-Arbeiten aus bereits abgeschlossenen Studiengängen an der eigenen oder einer fremden Hochschule–, hat (gemäß § 35 Abs. 9 SächsHSFG bzw. § 16 Abs. 1) vollständig oder ggf. teilweise zu erfolgen, es sei denn, es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen. Die Entscheidung, ob ein wesentlicher Unterschied vorliegt, sollte anhand der Kriterien des Lisbon Recognition Convention getroffen werden (Qualität der Hochschule bzw. des jeweiligen Studienprogramms, Niveau der erworbenen und der zu erwerbenden Kompetenzen, Workload, Profil der Studienprogramme, Lernergebnisse). Die Nichtanrechnung ist vom Fach schriftlich zu begründen. Eine grundsätzliche Aussage kann hier also nicht getroffen werden. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Unterschiede in den erworbenen Kompetenzen bestehen, die sich aus inhaltlichen Aspekten, aber sicherlich auch aus Umfang einer Arbeit bzw. Rahmenbedingungen der Anfertigung der Arbeit, die von Fach zu Fach verschieden sind, ergeben können.

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