Im Folgenden geben wir Ihnen nützliche Hinweise, die Ihnen helfen wissenschaftliche Referate und Hausarbeiten vorzubereiten und auszuarbeiten, Informationen zum Pflichtpraktikum im Studium wie auch zu den das Studium abschließenden Bachelor- und Masterarbeiten.
Studien- und Prüfungsleistungen
Referate
In einer Reihe von Modulen erbringen Sie mit einem Referat, zu halten in einem Seminar im Laufe des Semesters, eine Prüfungsvorleistung. Das Thema legen Sie in Abstimmung mit der Lehrkraft meist zu Beginn der Veranstaltung fest.
Hinweise zu Aufbau und Form wissenschaftlicher Referate
- Wissenschaftliche Referate zu einzelnen Themen eines Seminars bereiten Sie schriftlich vor (eventuell mit Bild- und Videomaterial).
- Sie überschreiten die Länge von 30 Minuten nicht (Impulsbeiträge können deutlich kürzer sein).
- Sie legen darin eine wissenschaftlich fundierte, durch kritische Arbeit mit Sekundär- und Primärliteratur begründete Position zum Thema dar.
- Mit dem Referat informieren Sie die Seminargruppe sachkundig zum verabredeten Thema und regen mit eigenen Fragen die gemeinsame Diskussion an. Dabei präsentieren Sie nicht nur Fakten, sondern gehen mit einer spezifischen Fragestellung an das Material heran und stellen Thesen auf, die eine Diskussion in Gang bringen.
- Sie tragen frei vor und lesen nicht ab, um das ganze Seminar anzusprechen. Die Verwendung von Medien lockert meist auf und dient der Veranschaulichung des Themas.
Beginnen Sie mit einer kurzen Ankündigung des Themas und der Gliederung. Selbstverständlich müssen Sie Ihre Position mit sachlichen Argumenten vertreten. Bleiben Sie dabei aber nicht neutral, sondern beziehen Sie durchaus Stellung.
Das Referatspapier (Handout) enthält:
- für Sie wichtigen Zitate (mit genauen bibliographischen Angaben)
- Bildmaterial mit Informationen zum Bildinhalt
- Thesen in gegliederter Abfolge der vorgetragenen Argumentation
- Angaben zu Quellen- und Forschungsliteratur
Sprechen Sie die Vorbereitung und Durchführung des Referats unbedingt rechtzeitig mit der Lehrkraft in deren Sprechstunde ab.
Hausarbeiten
Die Länge einer Hausarbeit umfasst im Bachelor Theaterwissenschaft etwa 12 bis 15 Seiten, in den Masterstudiengängen 15 bis 20 Seiten (Einleitung bis Schluss) bei folgender Formatierung:
- Schrift: Times New Roman
- Schriftgröße: 12-Punkt
- Zeilenabstand: 1 ½ Zeilen
- Rand: links 3 Zentimeter, rechts 2 Zentimeter
- nach Interpunktion immer ein Leerzeichen
- Blocksatz
- Seitenzahlen auf jeder Seite (außer Deckblatt)
Der äußere Aufbau sollte folgendem Schema folgen:
- Deckblatt
Das Deckblatt informiert über Universität, Semester, Thema des Seminars, Lehrkräfte, Modulnummer oder Anrechnung, Titel sowie Verfasser oder Verfasserin der Seminararbeit (Vor- und Nachname, Matrikel, Studiengang, Semesterzahl, E-Mail-Adresse). - Gliederung
Das Inhaltsverzeichnis entspricht der Gliederung der Arbeit und damit den Kapitelüberschriften des Darstellungsteils. Hier bitte die Seitanangaben nicht vergessen. - Einleitung
Die Einleitung führt in das Thema ein und erläutert anhand der Gliederung die Fragestellung und methodische Vorgehensweise der Arbeit. Sie geht dabei auf den Forschungsstand ein. - Darstellungsteil
- Der Darstellungsteil (Hauptteil) legt argumentativ die Fragestellung dar und begründet die eigene Argumentation. Es sollte eine angemessene Auseinandersetzung mit der bestehenden Forschung erfolgen. Bitte auf Struktur, Logik und Stil der Argumentation achten, außerdem auf Rechtschreibung!
- Anmerkungen und Fußnoten dienen der Dokumentation. Die Verweise erfolgen durch hochgestellte, im Haupttext durchgehend ansteigende Ziffern; der Anmerkungstext steht neben seiner zugehörigen Ziffer am Fuß der Seite. In den Fußnoten können außer Literaturangaben (Pflicht!) auch Erläuterungen stehen, die den Haupttext unnötig belasten würden. Eine Fußnote wird formal gestaltet wie ein vollständiger Satz, sie beginnt also mit einem Großbuchstaben (auch bei Ebd.) und endet mit einem Punkt.
- Jedes wörtlich aus anderen Texten übernommene Zitat wird mit doppelten Anführungszeichen markiert oder, wenn es länger als drei Zeilen ist, eingerückt und mit einzeiligem Abstand geschrieben. Bei Zitaten innerhalb des Zitats werden einfache Anführungszeichen verwendet („Zitat ,Binnenzitat´ Zitat“). In jedem Fall müssen Zitate wörtlich exakt mit dem Original übereinstimmen. Abweichungen und Auslassungen sind durch eckige Klammern ([…]) anzuzeigen.
- Neben wörtlichen Zitaten muss auch die Übernahme und Wiedergabe von Gedankengängen anderer Autoren und Autorinnen nachgewiesen werden. Solche Zitate werden in der Fußnote durch vorangestelltes "vgl." (= vergleiche) gekennzeichnet. Werden Texte indirekt nach anderen Quellen zitiert, ist dies in der Anmerkung mit "zit. n." (= zitiert nach) zu bezeichnen.
- Schluss
Der Schluss fasst die Ergebnisse zusammen und erörtert offen gebliebene Fragen sowie weitere wissenschaftliche Anschlussmöglichkeiten in einer Art „Ausblick“. - Bibliographie
Am Ende einer jeden wissenschaftlichen Arbeit stehen die Literatur- beziehungsweise Quellenangaben alphabetisch geordnet. Die Bibliographie sollte den aktuellen Stand der Forschung dokumentieren und folgt diesen Schemata:- Name, Vorname: Titel des Werkes, Ort Jahr.
- Name, Vorname (Hg.): Titel des Werkes, Ort Jahr.
- Name, Vorname: Beitragstitel, in: Name, Vorname (Hg.): Titel des Hauptwerkes, Ort Jahr, Seitenzahlen [Anfang bis Ende des Beitrags].
[oder] …, Beitragstitel, in: Titel des Hauptwerkes, hg. v. Vorname Name, Ort Jahr, Seitenzahlen [z.B. bei Katalogen etc.]. - Bei Internetquellen ist darauf zu achten, dass neben der vollständigen Adresse ein Verweis auf den letzten Aufruf der Seite erfolgt (zuletzt aufgerufen: Datum).
- Eventuell Anhang (für Bilder, Interviews ecetera)
Gegebenenfalls können Sie im Anhang Material aufführen, das als Beleg und zur Erläuterung des Textes dient, zum Beispiel Statistiken, Fragebögen, Interviews, Karten, Bilder. EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG
Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit in allen Teilen selbstständig angefertigt und keine anderen als die in der Arbeit angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe, und dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form in noch keiner anderen Prüfung vorgelegen hat. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen.
Im Anhang meiner Arbeit habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen. Ich versichere, dass ich keine KI-basierten Tools verwendet habe, deren Nutzung der Prüfer/die Prüferin explizit schriftlich ausgeschlossen hat. Ich bin mir bewusst, dass die Verwendung von Texten oder anderen Inhalten und Produkten, die durch KI-basierte Tools generiert wurden, keine Garantie für deren Qualität darstellt. Ich verantworte die Übernahme jeglicher von mir verwendeter maschinell generierter Passagen vollumfänglich selbst und trage die Verantwortung für eventuell durch die KI generierte fehlerhafte oder verzerrte Inhalte, fehlerhafte Referenzen, Verstöße gegen das Datenschutz- und Urheberrecht oder Plagiate. Ich versichere zudem, dass in der vorliegenden Arbeit mein gestalterischer Einfluss überwiegt.
Vorlage eines KI-Verzeichnisses
Jedes KI-basierte Hilfsmittel muss in einem KI-Verzeichnis mitsamt allen Prompts (auch weiterführenden Prompts) nachgewiesen werden. Selbst wenn die Ergebnisse nicht hilfreich oder nützlich waren und im weiteren Arbeitsprozess verworfen wurden, ist eine Auflistung notwendig. Aus Transparenzgründen soll in der Spalte ‚Bemerkung‘ eine kurze Reflexion über die Nutzung stattfinden. Zudem soll benannt werden, aus welchen Gründen Ergebnisse verworfen wurden. Folgende Tabelle in der Handreichung KI-Nutzung ist als Beispiel-Vorlage zu verstehen:- Hinweise zu gendergerechter Sprache
Das Institut für Philosophie der Universität Leipzig hat einen hilfreichen Genderleitfaden verfasst, den Sie zur Orientierung nutzen können.
Praktikum
Während Ihres Bachelor- und Masterstudiums absolvieren Sie ein Pflichtpraktikum, das in einem Praktikumsbericht als Studienleistung zu dokumentieren ist. Sie erhalten damit einen vertiefenden Einblick in ein fachspezifisches Berufsfeld ihrer Wahl.
Das Praktikum können Sie beispielsweise absolvieren bei:
- Theaterinstitutionen
- freien Gruppen
- Festivals
- Verlagen
- Bibliotheken
- Archiven
- Kunst- und Kulturstiftungen
- Museen
- sozio-kulturellen Einrichtungen öffentlicher und freier Trägerschaft
- fachspezifischen Medien
- Redaktionen
Praktikumsbericht
Vor der Anfertigung des Berichts muss ein persönliches Gespräch mit einer Lehrkraft des Instituts stattfinden. Bitte vergessen Sie nicht, sich vor dem Praktikum für das Modul in Almaweb anzumelden.
Der Praktikumsbericht soll der Praktikumstätigkeit angepasst sein. Denkbar sind beispielsweise Probenbeschreibungen oder die Reflektion einzelner Schritte innerhalb eines Arbeitsprozesses. Der Bericht kann auch Ausführungen zur Wahl des Praktikumsplatzes, zu den Potenzialen und Problemen der Tätigkeit oder einen Ausblick auf die eigene berufliche Zukunft in diesem Bereich enthalten.
Praktikum im Ausland
Für Studierende der Theaterwissenschaft besteht die Möglichkeit, das Praktikum im Ausland zu absolvieren. In diesem Fall können Sie sich um ein Stipendium im Rahmen von Erasmus+ oder Promos bewerben. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Akademischen Auslandsamtes.
Die Bachelor- oder Masterarbeit steht in der Regel am Ende des jeweiligen Studiums und ist mit einer Reihe von Formalia verbunden. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Vor der Arbeit
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die Bachelor- oder Masterarbeiten bilden die finale Phase Ihres Studiums. Eine Anmeldung sollte sinnvollerweise erst erfolgen, wenn Sie im Bachelorstudiengang 120 ECTS, im Masterstudiengang 60 ECTS erfolgreich absolviert haben. Zur Anmeldung der Abschlussarbeit müssen Sie folgende Module absolviert und in Ihrem AlmaWeb-Konto die jeweiligen Leistungen dokumentiert haben:
- Bachelorarbeit: Basismodul, mindestens zwei Schwerpunktmodule, ein Vertiefungsmodul
- Masterarbeit: Basismodul, mindestens zwei Schwerpunktmodule, ein Vertiefungsmodul
Prüfen Sie unbedingt, ob alle Modulanerkennungen durchgeführt worden sind. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Sie nach Einreichen Ihrer Abschlussarbeit einen Antrag auf Exmatrikulation stellen oder sich nicht erneut für das kommende Semester zurückmelden: In diesem Fall haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr AlmaWeb-Konto und nachträgliche Modulanerkennungen sind nicht mehr möglich.
- Wie finde ich eine Betreuerin oder einen Betreuer?
Erst wenn Sie einige Themenideen entwickelt haben, sollten Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer suchen und einen Beratungstermin vereinbaren. Bringen Sie den Antrag zur Bachelorarbeit ausgedruckt mit zum Gespräch. Wenn Sie sich über die Erstbetreuung verständigt haben, beraten Sie gemeinsam über eine geeignete Person für das Zweitgutachten.
- Bis wann brauche ich Thema und Titel meiner Arbeit?
Das Thema der Arbeit wird im Antrag festgelegt. Sie können es maximal einmal innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung ändern.
Einen konkreten Titel brauchen Sie für die Antragstellung nicht. Den Titel der Arbeit können Sie ganz zum Schluss vor Abgabe der Arbeit formulieren, da er spezifischer als das Thema ist und die These der Arbeit genau auf den Punkt bringen soll.
Anmeldung der Arbeit
- Gibt es Fristen zur Anmeldung?
Die Anmeldung kann jederzeit während der Sprechzeiten des Prüfungsamtes erfolgen. Anmeldefristen gibt es für den Bachelorstudiengang Theaterwissenschaft transdisziplinär und den Masterstudiengang Theaterwissenschaft transkulturell nicht. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass die Begutachtung Ihrer Arbeit sowie das Ausstellen Ihres Abschlusszeugnisses Zeit beansprucht. Daher empfehlen wir Ihnen folgende Zeitrahmen zur Anmeldung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit:
- Wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis bis zum Ende des Sommersemesters (30. September) benötigen, sollten Sie die Arbeit spätestens Anfang Dezember des jeweiligen Vorjahres anmelden.
- Wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis bis zum Ende des Wintersemesters (31. März) benötigen, sollten Sie die Arbeit spätestens Ende Mai des jeweiligen Vorjahres anmelden.
- Wie melde ich die Arbeit an?
- Füllen Sie nur die Kopfzeile des Antragformulars aus (Name, Matrikelnummer, Kernfach, Email und Unterschrift).
- Geben Sie Ihren Antrag bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab, die alles weitere ausfüllen. Nach Einholen der Unterschriften reichen Sie den Antrag beim Prüfungsamt ein. Für Studierende der Theaterwissenschaft ist Frau Dr. Brandt im Zentralen Prüfungsamt zuständig.
- Als letztes müssen Sie im Prüfungsamt vorstellig werden, um dort das Thema offiziell entgegen zu nehmen und unterschreiben. Dies erfolgt in der Regel ca. 4 Wochen nach Anmeldung der Bachelor- oder Masterarbeit. Erst jetzt starten Ihre 23 Wochen Bearbeitungszeit.
Schreiben und abgeben
- Welches Format muss die Arbeit haben?
- Umfang: Bachelorarbeit ca. 40 Seiten, Masterarbeit ca. 80 Seiten
- Schriftart: Times New Roman
- Schriftgröße: 12pt
- Zeilenabstand: 1,5.
- Wie und wo gebe ich die Arbeit ab, eidesstattliche Erklärung?
Die Druckexemplare der Abschlussarbeit können persönlich im Prüfungsmanagement während der Sprechzeiten abgegeben, auf dem Postweg versandt oder über den Fristenbriefkasten der Universität Leipzig in der Goethestraße 6 (vor dem Eingangsbereich) eingeworfen werden. Das Datum des Poststempels bzw. Fristenbriefkastens zählt als Eingangsdatum. Achten Sie bitte auf die korrekte Angabe der Empfängeradresse (Universität Leipzig, Fakultät für Geschichte, Kunst- und Regionalwissenschaften, Studienbüro / Prüfungsmanagement, Dr. Cornelia Brandt, Beethovenstraße 15, H5 0.12, D-04081 Leipzig).
Sie geben drei gedruckte Exemplare Ihrer Abschlussrarbeit und eine elektronische Fassung in deutscher oder englischer Sprache mit einer unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung im Prüfungsamt ab. Die Erklärung sollte folgenden Wortlaut haben:
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG
Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit in allen Teilen selbstständig angefertigt und keine anderen als die in der Arbeit angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe, und dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form in noch keiner anderen Prüfung vorgelegen hat. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate, sowie alle Abschnitte, die mithilfe von KI-basierten Tools entworfen, verfasst und/oder bearbeitet wurden, sind kenntlich gemacht und nachgewiesen.
Im Anhang meiner Arbeit habe ich sämtliche KI-basierte Hilfsmittel angegeben. Diese sind mit Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) in einem KI-Verzeichnis ausgewiesen. Ich versichere, dass ich keine KI-basierten Tools verwendet habe, deren Nutzung der Prüfer/die Prüferin explizit schriftlich ausgeschlossen hat. Ich bin mir bewusst, dass die Verwendung von Texten oder anderen Inhalten und Produkten, die durch KI-basierte Tools generiert wurden, keine Garantie für deren Qualität darstellt. Ich verantworte die Übernahme jeglicher von mir verwendeter maschinell generierter Passagen vollumfänglich selbst und trage die Verantwortung für eventuell durch die KI generierte fehlerhafte oder verzerrte Inhalte, fehlerhafte Referenzen, Verstöße gegen das Datenschutz- und Urheberrecht oder Plagiate. Ich versichere zudem, dass in der vorliegenden Arbeit mein gestalterischer Einfluss überwiegt.
Vorlage eines KI-Verzeichnisses
Jedes KI-basierte Hilfsmittel muss in einem KI-Verzeichnis mitsamt allen Prompts (auch weiterführenden Prompts) nachgewiesen werden. Selbst wenn die Ergebnisse nicht hilfreich oder nützlich waren und im weiteren Arbeitsprozess verworfen wurden, ist eine Auflistung notwendig. Aus Transparenzgründen soll in der Spalte ‚Bemerkung‘ eine kurze Reflexion über die Nutzung stattfinden. Zudem soll benannt werden aus welchen Gründen Ergebnisse verworfen wurden. Die hier verlinkte Tabelle ist als Beispiel-Vorlage zu verstehen.- Datum, Unterschrift
- Kann ich in Notsituationen die Bearbeitungszeit verlängern?
Auf Antrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses kann die Bearbeitungszeit aus Gründen, die nicht selbst verschuldet sind (z.B. schwerwiegende Erkrankung) für einen kurzen Zeitraum verlängert werden. Über mögliche Verlängerungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Bitte wenden Sie sich an Frau Dr. Brandt im Prüfungsamt, wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben.
Nach der Arbeit
- Wie erfolgt die Begutachtung und Bewertung der Arbeit?
Etwa zwei Monate nach Abgabe gehen die Gutachten im Prüfungsamt ein und die Note wird im Hochschulportal verbucht. Die Gutachten dürfen sie einsehen oder sich von Gutachterin oder Gutachter per Email zuschicken lassen, sobald der Benotungsprozess abgeschlossen ist. Sie geben Ihnen wertvolle Hinweise bezüglich der Stärken und Schwächen Ihrer Arbeit.
Die Gesamtnote besteht aus den beiden Einzelnoten der Gutachter und wird 50/50 gewichtet, insofern die Bewertungen der beiden Gutachten „ausreichend“ (4,0) oder besser sind und nicht mehr als 2,0 auseinanderliegen. Falls sie mehr als 2,0 auseinanderliegen, wird ein drittes Gutachten hinzugezogen und die Note aus dem Mittel der beiden besseren Bewertungen gebildet. Wenn beide Noten „nicht ausreichend“ (5,0) sind, ist die Arbeit nicht bestanden, kann jedoch innerhalb eines Jahres mit einem anderen Thema einmal wiederholt werden.
- Wie schwer wiegt die Note der Abschlussarbeiten?
Die Note der Bachelor- und Masterprüfung errechnen sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Noten der Modulprüfungen des Kernfaches, des Wahlbereiches und der Bachelor-/Masterarbeit. Die Note der Bachelorarbeit geht mit der vierfachen Anzahl ihrer Leistungspunkte in die Berechnung der Gesamtnote ein, die Note der Masterarbeit mit der doppelten Anzahl ihrer Leistungspunkte.
Anträge:
Antrag auf Abgabe der Bachelorarbeit
Antrag auf Abgabe der Masterarbeit