In den Amtlichen Bekanntmachungungen der Universität Leipzig finden Sie die Prüfungs- und Studienordnungen zu allen Studienfächern. Dort können Sie außerdem Modulbeschreibungen und Studienverlaufspläne finden. Die folgenden Dokumente sind zentral für Ihre Studienorganisation.
+++ ACHTUNG +++ Die Dokumente für den neuen BA Musikwissenschaft und den MA Musikwissenschaft: Musik als Kunstwerk und kulturelle Praxis wurden noch nicht offiziell in den Amtlichen Bekanntmachungen publiziert. Sie können diese Dokumente dennoch zur Orientierung verwenden.
Prüfungsordung
Die Prüfungsordung (PO) legt die Rahmenbedingungen für alle Modul- und Abschlussprüfungen rechtsverbindlich fest.
Prüfungsordnung ‚neuer‘ BA (ab WS 2022/23)
3 MB
Prüfungsordnung ‚neuer‘ MA (ab 2021)
502 KB
Prüfungsordnung ‚alter‘ BA (2009)
273 KB
Prüfungsordnung ‚alter‘ MA (2013)
333 KB
Studienordnung
In der Studienordnung (SO) werden auf Grundlage der Prüfungsordnung Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums geregelt. Anlagen sind der Studienablaufplan, das Modulschema zur Übersicht und die Modulbeschreibungen.
‚Neuer‘ BA (ab WS 22/23)
Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente noch nicht offiziell in den Amtlichen Bekanntmachungen publiziert wurden. Sie können sie trotzdem als Richtlinien verwenden.
Studienordnung ‚neuer‘ BA (2022)
3 MB
‚Neuer‘ MA (seit WS 2021/22)
Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente noch nicht offiziell in den Amtlichen Bekanntmachungen publiziert wurden. Sie können sie trotzdem als Richtlinien verwenden.
Studienordnung ‚neuer‘ MA (2021)
359 KB
‚Alter‘ BA (seit 2009)
Studienordnung BA (2009)
290 KB
‚Alter‘ MA
Studienordnung ‚alter‘ MA (2013)
257 KB
Modulbeschreibung ‚alter‘ MA
216 KB
Wahlmodulordnung
Die Wahlmodulordnung der Fakultät beschreibt die musikwissenschaftlichen Module 03-MUS-0015 bis 03-MUS-0018 sowie weitere interdisziplinäre Module aus dem Lehrangebot anderer Fächer.
Wahlmodulordnung GKR (2019)
1 MB
Änderungssatzung
Bestehende Studiengänge können an aktuelle Situationen angepasst und verändert werden. Diese Änderungen werden in den Änderungssatzungen dokumentiert. Sie ergänzen und aktualisieren die bestehenden Ordnungen. Es gilt in der Regel die neueste Ordnung bzw. Änderungssatzung.