Die Corona Pandemie stellt Lehrende wie Studierende vor viele ungewohnte Herausforderungen.
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen rund um das digitale Semester und die Corona-Vorsichtsmaßnahmen für Studierende.
Aktuelle Regelungen für das Prüfungsgeschehen (Stand 19.01.2022)
- Modulabmeldefrist bis zum 22.01.2022 (23:59 Uhr) verlängert
- Verlängerte Bearbeitungsfrist von 4 Wochen für alle schriftlichen Prüfungsleistungen (Expose, Hausarbeit, Abschlussarbeiten) lt. § 10 MantelÄsa
- keine Annullierung nicht bestandener Prüfungsleistungen
Diese Beschlüssen wurden von den Prüfungsausschüssen der Fakultät am 07. Januar 2022 einstimmig für alle Modulprüfungen der Fakultät beschlossen. Krisenstab informiert zu den Prüfungen (Video)
Individuelle Regelstudienzeit für das Wintersemester 2021/22 wird verlängert (Stand 18.02.2022)
Die Sächsische Staatsregierung hat eine Verordnung zur Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für das Wintersemester 2021/2022 auf den Weg gebracht. Diese Möglichkeit sieht das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz explizit für die besondere Ausnahmesituation der Corona-Pandemie vor, um Nachteile für die Studierenden zu vermeiden. Auswirkungen auf das BaföG folgen (Link)
Aktuelles für Studierende
Auf den zentralen Seiten der Universität Leipzig werden die allgemeinen Informationen für Studierende regelmäßig aktualisiert. Wenn Sie im Lehramt studieren beachten Sie bitte zusätzlich die Informationen für Lehramtsstudierende.
Für alle Fragen außerhalb von Lehre und Studium, beispielsweise zur Studienfinanzierung finden Sie Informationen beim Studentenwerk.
Die Seite wird regelmäßig aktualisiert, letzmalig am 14.02.2022 (08:50 Uhr)
Mobiles Impfangebot der Stadt Leipzig
Ab dem 01. Dezember können sich Studierende in den Impfzentren der Stadt impfen lassen. AKTUELLE STANDORTE UND IMPFZEITEN
Impfzentrum PAULINUM
Das Impfzentrum im Paulinum ist ab 12. Februar 2022 geschlossen.
Testzentren für Studierende an der Universität Leipzig eröffnet (Stand 18.11.2021)
Mit der Einrichtung von Testzentren hat die Leitung der Universität auf die verschärften Bestimmungen der neuen Corona-Schutzverordnung reagiert. Weiterhin werden ab sofort verstärkt Kontrollen der 3G-Nachweise für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen durchgeführt. Testzentren befinden sich u.a. auf dem Campus Augustusplatz und Campus Jahnallee. TESTZENTREN
Bitte beachten Sie die geltenden Bestimmungen beim Umgang mit COVID-19-Symptomen und die entsprechenden Meldeketten. Die neuen Bestimmungen sind seit dem 16. Oktober 2020 in Kraft.
Informieren Sie sich täglich über den Stand der Corona-Ampel und damit einhergenden Regelungen zu Präsenzveranstaltungen etc.
Hilfe bei finanziellen Notlagen:
- Corona-Überbrückungshilfe (Link)
- Verlängerter BaföG-Anspruch (Link)
- Sozialberatung
- Hildegards-Verein
- für ausländische Studierende
Hilfe bei psychischen Notlagen:
Sie erhalten kostenlose Unterstützung bei der psychosozialen Beratung des Studentenwerkes.
Coronamaßnahmen der sozialen Dienste des Studentenwerkes:
- Psychosoziale Beratung
- Sozialberatung
- Studium mit Kind
- Jobvermittlung
- Link
Universität und Familie:
- Kindernotbetreuung für Studierende mit Kind wieder möglich: Beantragung direkt bei den Prüfungsmanger:innen (Weiterleitung)
- Tipps des Studentenwerks zum Thema: Corona-Krise mit Kindern zu Hause meistern.
Die Prüfungsausschüsse der GKR haben für das Prüfungsgeschehen im WiSe 2021/22 folgendes beschlossen:
Nach Vorlage der Fächer wurde für ausgewählte Module, bei denen die Durchführung der Prüfungen in begründeten Fällen aktuell nicht möglich ist, der Krisenfall festgestellt. Für diese Module greifen die Regelungen der Manteländerungssatzung. Das heisst, sofern hierin keine Ersatzprüfungsformate festgelegt sind, finden die Prüfungsleistungen in digitaler Form statt.
Für alle Studierenden der GKR wurde von allen Prüfungsausschüssen der Fakultät einheitlich eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von schriftlichen Prüfungsleistungen (Hausarbeiten, Exposé usw.) um 4 Wochen beschlossen. Dies betrifft alle Modulprüfungen, demnach auch Abschlussarbeiten.
Eine Annullierung nicht bestandener Prüfungsleistungen wird es im WiSe 2021/22 nicht geben, da die universitäre Infrastruktur, anders als in den vorherigen Semestern, durchgängig nutzbar ist. Aber die Studierenden haben in diesem Semester die Möglichkeit, sich noch bis zwei Wochen vor Vorlesungsende, d.h. bis 22. Januar 2022 um 23:59 Uhr, ganz regulär über AlmaWeb von der Modulprüfung abzumelden.
Die wichtigsten FAQ finden Sie auf der Universitätsseite (Link)
Ausrufung Krisenfall - Annullierung und Verlängerung
Die Prüfungsausschüsse der Fakultät haben für das Sommersemester den Krisenfall bestätigt, damit tritt die Manteländerungssatzung in Kraft (Ordnung). Damit werden wir u.a. wie in den vergangenen Semestern alle nicht bestandenen Prüfungsleistungen annulliert,
In diesem Zuge hat der Prüfungausschuss der Regionalwissenschaften und der Kunstwissenschaften beschlossen, "dass auf der Grundlage der Manteländerungssatzung, §10, Abs. 1, alle Bearbeitungszeiten für präsenzungebundene schriftliche Modulprüfungen um vier Wochen verlängert werden. Der Beschluss bezieht sich auf schriftliche Prüfungen mit Bearbeitungszeit wie z.B. Hausarbeiten, schriftliche Ausarbeitungen von Referaten, schriftliche Anteile von Portfolios sowie Bachelor- und Masterarbeiten." Die Studierenden wurden via Systemnachricht in AlmaWeb informiert.
Längerer BAföG-Anspruch wegen Corona
Durch eine Änderung im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz, die im Dezember 2020 in Kraft trat, wird die Regelstudienzeit für Studierende coronabedingt um zwei, beziehungsweise drei Semester verlängert (abhängig vom Immatrikulationsbeginn). Dadurch verlängert sich auch der BAföG-Anspruch um maximal drei weitere Semester. Lesen Sie dazu bitte auch die aktuelle Pressemitteilung des Studentenwerks (aktualisiert am 27. Mai 2021).
Moduleinschreibung und Lehrveranstaltungen Sommersemester 2021
Die Moduleinschreibung beginnt am 29.03.2021 um 12 Uhr für das Lehramt (Geschichte, Kunst). Am Mittwoch, dem 31.03.2021 können sich alle anderen Studierenden in Ihr Kernfach, den Wahlbereich und den Schlüsselqualifikationen einschreiben.
Mehr Informationen zur Moduleinschreibung
Um den Studierenden Planungssicherheit zu geben, hat das Rektorat beschlossen, dass das Sommersemester grundsätzlich mit digitalen Lehrveranstaltungen bestritten wird. Die Studierenden wurden darüber auch in einer Rundmail informiert.
Die Lehrveranstaltungen beginnen am 12.04.2021 und enden am 24.07.2021
Vorzeitige Immatrikulation ins Masterstudium
Eine weitere Sonderregelung betrifft die vorzeitige Immatrikulation in das Masterstudium. Voraussetzung hierfür ist, dass bis zum Beginn des Wintersemesters mindestens 150 LP im Bachelor erbracht wurden. Die Bestätigung der Prüfungsleistungen erfolgt über ein Formular und ist durch die/den zuständige/n Prüfungsmanagerin/Prüfungsmanager vorzunehmen. Das unterzeichnete Formular reichen Sie bitte bis zum 30.09.2021 im Studentensekretariat ein. Die noch ausstehenden Prüfungsleistungen müssen spätestens bis zum 31.03.2022 vollständig erbracht werden, anderenfalls wird der Studierende aus dem Masterstudiengang exmatrikuliert.
Die Bewerbung für den Master erfordert ein zweistufiges Bewerbungsverfahren:
- Bewerbung für den Studienplatz über AlmaWeb oder uniassist (internationale Bewerber)
- Anmeldung zur Eignungsgfeststellungsprüfung oder Überprüfung der Fachspezifischen Voraussetzungen am Institut
Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen.
Eine Doppelimmatrikulation des Bachelor- und des konsekutiven Masterstudiums ist im Wintersemester 2021/22 möglich.
Im moodle-kurs GKO Semester digital finden Sie weitere Informationen. Nutzen Sie das auch für Ihre Fragen.