Vor und während des Studiums werden Sie ganz unterschiedliche organisatorische Fragen haben. Einige Fragen tauchen immer wieder auf. Die wichtigsten davon beantworten wir hier für Sie.
B. A. Arabistik und Islamwissenschaft
Neben der allgemeinen Qualifikation für das Studium, dem Abiturzeugnis, muss auch ein Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorgelegt werden. Dieses Niveau haben Sie mit der bestandenen Englischprüfung im Abitur erreicht oder, wenn Sie mindestens sechs Jahre auf einem Gymnasium Englischunterricht hatten. Da der Studiengang einem Numerus clausus (NC) unterliegt, ist möglicherweise auch Ihr Abiturdurchschnitt entscheidend. Der NC hat allerdings zum letzten Zeitpunkt der Immatrikulation (Wintersemester 2019/20) nicht gegriffen, d. h. alle Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht an der Universität Leipzig eingereicht haben, erhielten einen Studienplatz für das Bachelorstudium der Arabistik und Islamwissenschaft. Für den aktuellen Stand informieren Sie sich bitte im Studenten Service Zentrum.
Das Bachelorstudium hat einen Umfang von 180 Leistungspunkten, von denen in der Regel pro Studienjahr 60 Leistungspunkte erworben werden. Wenn Sie Arabistik und Islamwissenschaft im Kernfach studieren, entfallen
- 130 Leistungspunkte auf das Kernfach (inklusive der 20 Leistungspunkte aus dem fakultätsinternen SQ-Bereich)
- 10 Leistungspunkte auf den fakultätsübergreifenden SQ-Bereich
- 30 Leistungspunkte auf den Wahlbereich der Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaft
- 10 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit
Detaillierte Informationen zum Aufbau des Studiums finden Sie in unserer aktuellen Studien- und Prüfungsordnung sowie auch im Studienverlaufsplan und in der Übersicht zu den Strukturvarianten.
Wenn Sie Arabistik und Islamwissenschaft als Wahlfach studieren, müssen Sie insgesamt 60 Leistungspunkte erwerben. Das Wahlfach besteht aus 5 Pflichtmodulen (Arabisch I bis IV; Die arabische und islamische Welt/MENA-Region), die insgesamt 50 Leistungspunkte umfassen. Die übrigen entfallen auf den Wahlpflichtteil, in dem Sie ein oder zwei fachliche Schwerpunkte (Geschichte und Kultur, Islamisches Recht, Arabische Sprache und Übersetzungswissenschaft) vertiefen können.
Die Moduleinschreibung erfolgt vor Beginn des jeweiligen Semesters über das Online-Einschreibesystem Tool. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie im Leitfaden zur Moduleinschreibung.
Nein, beim Studienverlaufsplan handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Es ist Ihnen überlassen, ob Sie z. B. die fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen bereits im ersten oder erst im zweiten oder dritten Studienjahr belegen. Lediglich bei den Sprachmodulen ist die Einhaltung der Reihenfolge (etwa Türkisch I und II oder auch Arabisch I, II, III und IV sowie gegebenenfalls V) nicht nur sinnvoll, sondern auch obligatorisch. Bei Fragen zur Studienorganisation, zum Wahlbereich oder Wahlfach sowie auch zum SQ-Bereich können Sie sich beim Studienbüro des Instituts an Frau Michaela Vitzky wenden.
Die allgemeinen, formalen Vorgaben für die Anfertigung schriftlicher Ausarbeitungen, Dokumentationen und Abschlussarbeiten haben wir in einer Übersicht zusammengefasst. Beachten Sie darüber hinaus unbedingt die speziellen Vorgaben des betreffenden Bereichs und sprechen Sie Einzelheiten mit ihren Prüfenden ab.
Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums ein Praktikum oder einen Auslandsaufenthalt absolvieren, müssen Sie im Anschluss einen Bericht darüber verfassen. Sprechen Sie sich auch hier im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Informieren Sie sich bitte vor diesem Gespräch über die allgemeinen Richtlinien zum Verfassen von Berichten zu Praktika und Auslandsaufenthalten.
Allgemeine Informationen zu den Prüfungsleistungen können Sie der Prüfungsordnung entnehmen.
Ihre Bachelorarbeit schreiben Sie in dem Bereich, welchen Sie im zweiten Studienjahr als Studienschwerpunkt gewählt haben. In Absprache mit der oder dem betreuenden Dozierenden reichen Sie für die Anmeldung bis zum Ende der Vorlesungszeit (in der Regel des fünften Semesters) den Antrag auf Bachelorarbeit im Prüfungsamt bei Herrn Benjamin Banik ein. Nach Eingang des Antrags wird Ihnen vom Prüfungsausschuss ein Thema gestellt, dessen Bearbeitungszeit sich auf 23 Wochen beläuft.
Das Kolloquium zu Problemen der Arabistik und Islamwissenschaft findet nur im Sommersemester statt und bietet Ihnen die Möglichkeit zur Vorstellung Ihrer Abschlussarbeit. Im Regelfall hängt die Liste mit möglichen Terminen, in die Sie sich hierfür eintragen sollten, einige Tage zuvor am Sekretariat aus. Wir erwarten, dass Sie nicht nur Ihren eigenen Termin wahrnehmen, sondern sich auch aktiv bei den Diskussionen über andere Bachelorarbeiten einbringen.
Alle Studierenden stellen ihre Arbeiten entsprechend dem aktuellen Arbeitsstand vor. Sie haben 20 Minuten Präsentationszeit, darauf folgen weitere 10 Minuten Diskussion. Bei der Präsentation sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Vorstellung des Themas
- Forschungsfragen/Hypothesen
- Vorgehensweise/Methoden
- aktueller Stand
- weitere Vorgehensweise
- vorläufiges Inhaltsverzeichnis
- zentrale Literatur
Eine PowerPoint-Präsentation ist ratsam. Hierfür wird Ihnen ein Laptop bereitgestellt. Für einen reibungslosen Ablauf bringen Sie die Präsentation bitte als pdf-Version auf einem USB-Stick mit. Alternativ dazu kann auch ein Handout angefertigt werden.
Wie kann ich im B. A. Arabistik und Islamwissenschaft meinen Auslandsaufenthalt gestalten?
Wenn Sie ein Praktikum oder Studium im Ausland absolvieren möchten, vereinbaren Sie bitte einen individuellen Beratungstermin mit Frau Jane Moros vom Akademischen Auslandsamt. Jeder Auslandsaufenthalt für das Studium ist nach diesem Beratungsgespräch mit unserem Erasmus+ Fachkoordinator Herrn Dr. Philip Bockholt zu koordinieren.
Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts bestehen im Zusammenhang mit:
- einem Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit. Das Praktikum gilt jedoch nicht für Sprachkurse.
- einem Auslandsstudium an einer Universität im arabischsprachigen Ausland: Da in vielen arabischen Ländern keine den europäischen Vorgaben entsprechenden Credit-Point-Systeme bestehen, ist es ratsam, sich bei einem längeren Aufenthalt nach dem ersten Studienjahr für ein Jahr beurlauben zu lassen und im Anschluss daran wieder in das zweite Jahr des Bachelorstudiums einzusteigen. Aufenthalte, die über ein halbes Jahr oder ein Semester andauern, werden nur dann akzeptiert, wenn die Universität im Ausland Nachweise über die Leistungen in modularisierten Studiengängen ermöglicht. Aus diesen muss hervorgehen, dass die Studierenden inhaltlich und hinsichtlich des Arbeitsaufwandes die dem Semester in Leipzig entsprechenden Leistungen erbracht haben (Credit Points und Noten). Dies kann in Einzelfällen geklärt werden.
- einem Auslandsstudium an einer Universität im europäischen oder außereuropäischen Ausland: Am besten eignet sich ein Auslandsaufenthalt zwischen dem dritten und fünften Semester. Es wird im Einzelfall überprüft, ob Inhalte und Arbeitsaufwand an der jeweiligen Universität den modularisierten Vorgaben des Studiums in Leipzig entsprechen. Die Universitäten müssen Nachweise in Form modularisierter und benoteter Scheine erstellen. Für ein Studium im inner- oder außereuropäischen Ausland bieten sich vor allem die Erasmus+ Kooperationen an. Das Orientalische Institut unterhält derzeit eine Erasmus-Kooperation mit dem Department Área des Estudios Árabes der Universität Cádiz. Wenn Sie Interesse an einem Auslandstudium in Cádiz haben, können Sie sich an Frau Professorin Verena Klemm oder Herrn Dr. Philip Bockholt wenden. Darüber hinaus unterhält die Universität Leipzig über 50 bilaterale Universitätskooperationen mit Partneruniversitäten innerhalb und außerhalb Europas.
Weiterführende Informationen und Details finden Sie auch auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts und in der Präsentation von Frau Moros: „Im Studium der Orientalistik, Arabistik und Co. ins Ausland“. Bei Fragen zur Anrechnung des Praktikums oder Auslandsaufenthalts können Sie sich an Herrn Dr. Philip Bockholt wenden.
Ein Praktikum kann nur im vorherigen Einvernehmen mit einer oder einem Dozierenden des Instituts für das Modul Praktikum (03-ARA-0132) und das Modul Auslandsaufenthalt (03-ARA-0501) angerechnet werden. Ein Auslandsaufenthalt, der nicht im Rahmen eines Praktikums absolviert wird (wie etwa ein Sprachkurs) kann nur im Modul Auslandsaufenthalt angerechnet werden. Der oder die Betreuende ist meist diejenige Person, die den Bereich des gewählten Schwerpunkts (Geschichte und Kultur, Islamisches Recht, Arabische Sprache und Übersetzungswissenschaft) vertritt. Erforderlich ist ebenfalls eine Bestätigung über das absolvierte Praktikum sowie über seinen zeitlichen Umfang seitens der jeweiligen Institution oder eine entsprechende Bestätigung über den Auslandsaufenthalt.
Ein etwa 10-seitiger Praktikumsbericht bzw. ein Bericht über den Auslandsaufenthalt ist auch Bestandteil der Bewertung. Für dessen inhaltliche und formale Gestaltung orientieren Sie sich bitte an unseren Richtlinien. Die Einzelheiten der Gestaltung müssen ebenfalls mit der oder dem Modulverantwortlichen abgesprochen werden.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem in der Prüfungsordnung.
M. A. Arabistik und Islamwissenschaft
Nein, der Master ist zulassungsfrei. Die Auswahl unter den Bewerbenden erfolgt mittels „Eignungsfeststellungsprüfung“ durch ein Kollegium unserer Fachkräfte. Diese prüfen, ob die Bewerbenden über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen verfügen, um am Masterstudiengang Arabistik erfolgreich teilzunehmen. In Zweifelsfällen werden diese zu einem Gespräch eingeladen.
Weiterführende Informationen zur Eignungsfeststellungsprüfung finden Sie in der Eignungsfeststellungsordnung.
Für den Master Arabistik und Islamwissenschaft gelten nach aktueller Studienordnung folgende Zugangsvoraussetzungen:
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss in der Fachrichtung Arabistik oder Islamwissenschaft oder in einem anderen Studiengang, wobei mindestens 60 Leistungspunkte aus dem Fach Arabistik oder Islamwissenschaft erfolgreich absolviert sein müssen
- wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem der fachlichen Schwerpunkte des Instituts (Geschichte und Kultur, Sprache und Sprachwissenschaft und Islamisches Recht)
- Beherrschung des modernen Hocharabisch in Wort und Schrift entsprechend dem Niveau des Lehrbuchs des modernen Hocharabisch (Schulz 2013)
- Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Dieses Niveau entspricht dem Nachweis der bestandenen Abiturprüfung in Englisch oder einem mindestens sechsjährigen Englischunterricht an einem Gymnasium.
Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch die Informationen für internationale Bewerbende der Universität Leipzig: Wenn Sie sich für einen deutschsprachigen Masterstudiengang bewerben möchten, benötigen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (CEFR) entsprechend der DSH-2 oder anerkanntem Äquivalent (nähere Informationen zu Sprachkenntnissen). Über uni-assist, der zentralen Anlaufstelle für Studienbewerbungen mit internationalen Zeugnissen, können Sie sich kostenfrei informieren, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Bei Visafragen und Fragen zu den Bewerbungsmodalitäten können Sie sich zudem an Frau Betina Sedlaczek vom Akademischen Auslandsamt die Stabsstelle Internationales (Kontakt) wenden.
Unabhängig von der obligatorischen Bewerbung an der Universität Leipzig, bitten wir Sie darum folgende Unterlagen fristgerecht bis zum 30. Mai des Jahres postalisch am Orientalischen Institut einzureichen:
- Anschreiben mit ausführlicher Begründung des Studienwunsches
- tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) bzw. ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (jeweils in Kopie)
- Zeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss (inklusive Transcript of Records und Diploma Supplement) bzw. ein Nachweis darüber, dass dieser Abschluss bei geordnetem Studienverlauf bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann (Nachweis der bisherigen Modulleistungen)
- gegebenenfalls vorhandene Nachweise über eine studiengangspezifische Berufsausbildung, freiwillige Praktika oder ähnliche Aktivitäten mit Bezug zum beabsichtigten Studium
- Sprachnachweise (Englisch B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
Das Masterstudium hat einen Umfang von 120 Leistungspunkten. Davon entfallen
- 50 Leistungspunkte auf die Pflichtmodule
- 20 Leistungspunkte auf die Wahlpflichtmodule „Fachliche Ergänzung“
- 10 Leistungspunkte auf eines der Vertiefungsmodule aus den Bereichen Geschichte und Kultur, Sprach- und Übersetzungswissenschaft oder Islamisches Recht
- 20 Leistungspunkte aus den Wahlpflichtmodulen „Berufsfeldorientierung“ (Nach Absprache mit dem oder der Studienfachberatenden bzw. den Studienschwerpunkt betreuenden Dozierenden können hier auch alternativ Module aus dem Studiengang M. A. Konferenzdolmetschen Arabisch, weiterführende Sprachkurse Persisch und Türkisch an der Universität Halle-Wittenberg oder Module aus anderen Studiengängen der Universität Leipzig belegt werden, die im Rahmen von Fächerkooperationsvereinbarungen angeboten werden.)
- 20 Leistungspunkte auf die Masterarbeit
Weiterführende Informationen finden Sie in der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung.
Masterstudierende schreiben sich im Webportal AlmaWeb ein. Weiterführende Informationen zur Moduleinschreibung erhalten Sie auf der Seite der Universität Leipzig. Bei Fragen zur Einschreibung und Abmeldung von Modulen im AlmaWeb können Sie sich an Herrn Dr. Sebastian Hauck wenden.
Im ersten Studienjahr des Masters wird die fachliche Breite in den Schwerpunkten vermittelt. Ergänzend dazu werden die Kenntnisse der arabischen Sprache im Hinblick auf Textverständnis und aktiven Sprachgebrauch weiter vertieft. Das Belegen dieser Pflichtmodule ist obligatorisch und im ersten Jahr sehr ratsam, um sich im zweiten Studienjahr auf den Fachschwerpunkt konzentrieren zu können, in dessen Rahmen auch die Masterarbeit systematisch vorbereitet wird.
Eine Übersicht zu den Formalia erhalten Sie im Dokument zu schriftlichen Ausarbeitungen, Dokumentationen und Abschlussarbeiten. Beachten Sie darüber hinaus unbedingt die speziellen Vorgaben des betreffenden Bereichs und sprechen Sie Einzelheiten mit Ihren Prüfenden ab.
Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums ein Praktikum oder einen Auslandsaufenthalt absolvieren, müssen Sie im Anschluss enen Bericht darüber verfassen. Sprechen Sie sich auch hier im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Informieren Sie sich bitte vor diesem Gespräch über die allgemeinen Richtlinien zum Verfassen von Berichten zu Praktika und Auslandsaufenthalten.
Allgemeine Informationen zu den Prüfungsleistungen können Sie der Prüfungsordnung entnehmen.
In Absprache mit Ihren jeweilig betreuenden Dozierenden reichen Sie für die Anmeldung bis zum Ende der Vorlesungszeit (in der Regel des dritten Semesters) den Antrag auf Masterarbeit bei Herrn Benjamin Banik im Prüfungsamt ein. Nach Eingang des Antrags wird Ihnen vom Prüfungsausschuss ein Thema gestellt, dessen Bearbeitungszeit sich auf 23 Wochen beläuft.
Im Masterstudiengang ist kein Modul „Auslandsaufenthalt“ vorgesehen. Jedoch können, nach vorheriger Absprache mit dem oder der betreuenden Dozierenden Ihres Studienschwerpunktes, im Ausland erbrachte Studienleistung unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Auch ein Praktikum im Ausland ist möglich. Bitte besprechen Sie auch in diesem Fall die Einzelheiten im Vorfeld mit dem oder der Dozierenden.
Weiterführende Informationen und Details finden Sie auch auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts und in der Präsentation von Frau Jane Moros: „Im Studium der Orientalistik, Arabistik und Co. ins Ausland“. Frau Moros steht auch für weitere Nachfragen und individuelle Beratungen zur Verfügung.
Ein Praktikum bzw. Lehrpraktikum kann nur im vorherigen Einvernehmen mit einem Dozierenden des Instituts für das Praktikumsmodul (03-ARA-0741) und das Modul Lehrpraktikum (03-ARA-0742) angerechnet werden. Der oder die Betreuende ist diejenige Person, die den Bereich des gewählten Schwerpunkts vertritt. Erforderlich ist ebenfalls eine Bestätigung der Absolvierung des Praktikums sowie seines zeitlichen Umfangs seitens der jeweiligen Institution.
Ein etwa 10-seitiger Praktikumsbericht bzw. ein Bericht über den Auslandsaufenthalt ist auch Bestandteil der Bewertung. Für dessen inhaltliche und formale Gestaltung orientieren Sie sich bitte an unseren Richtlinien. Die Einzelheiten der Gestaltung müssen ebenfalls mit der oder dem Modulverantwortlichen abgesprochen werden.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem in der Prüfungsordnung.
M. A. Konferenzdolmetschen
Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch einen Bachelor- oder auch Master- bzw. Magister-Abschluss in einem artverwandten Fach und sehr guten Deutsch- und Arabischkenntnissen (jeweils mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens) nachgewiesen.
Den aktuellen Stand zu studiengangspezifischen Voraussetzungen können Sie im Studenten Service Zentrum erfragen. Beachten Sie bitte auch die Zugangsvoraussetzungen gemäß der aktuellen Studienordnung.
Sie können Ihre Arabischkenntnisse etwa mit der Online-Ausgabe des Lehrbuchs „Modernes Hocharabisch“ überprüfen. Außerdem können Sie Interviews (zum Beispiel von Al Jazeera) oder Reden von deutschen und arabischen Politikerinnen und Politikern spontan sowohl simultan als auch konsekutiv dolmetschen sowie gehörte Nachrichten in beiden Sprachen möglichst vollständig nacherzählen. Einen offiziellen Nachweis über Ihre Arabischkompetenzen liefert der AL-ARABIYYA-TEST, der online absolviert werden kann. Für dessen Vorbereitung stehen auf der Seite des AL-ARABIYYA-INSTITUTS auch kostenlose E-Tests zur Verfügung.
Ja, diese erfolgt bei formaler Eignung (entsprechende Abschlüsse usw.) im Juni oder Juli eines jeden Jahres nach individueller Terminabsprache entweder bei einem persönlichen Treffen im Institut oder für auswärtige Bewerbende auch per Skype. Bitte kontaktieren Sie für eine Terminanfrage Herrn Dr. Mazin Mosa oder Frau Dr. Kristina Stock. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Kontaktdaten anzugeben.
Es handelt sich um ein etwa 15-minütiges Gespräch zwischen je einer deutschen und arabischen Gesprächsperson zu aktuell politischen Themen, das von den Bewerbenden bilateral – also in beide Richtungen – gedolmetscht werden muss. Neben der Sprachkompetenz der Bewerbenden wird beurteilt, ob diese in der Lage sind, das Gesagte zu verstehen, mitzudenken, sich Fakten zu merken, Intentionen zu erfassen und sich kreativ in der Zielsprache auszudrücken.
Weitere Informationen zur Eignungsfeststellungsprüfung finden Sie auch in der Eignungsfeststellungsordnung des Studiengangs.
Es werden keine Grundlagen (Grammatik, Phonetik, Lexik), sondern Fachwortschatz und stilistische Feinheiten sowie Techniken der Sprachmittlung beider Sprachen gelehrt.
Ein logopädisches oder phoniatrisches Gutachten erhalten Sie in einer HNO- oder logopädischen Praxis. Es bestätigt die stimmliche Eignung der Bewerbenden für den Dolmetschberuf. Dessen Ausstellung vor dem Studienstart dient Ihrer eigenen Sicherheit. Das Gutachten kann aber auch nachgereicht werden.