Ägyptologie studieren - das bedeutet, die Sprachen und Schriften, die Kultur, Geschichte und Archäologie der verschiedenen Epochen des Alten Ägypten intensiv kennenlernen. Außerdem erlernen Sie die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens in der Ägyptologie und moderne Arbeitsmethoden.

Ägyptologie ist eine Altertumswissenschaft. Geographisch umfasst sie das Gebiet Ägyptens, des nördlichen Sudan und der Levante sowie weitere Kulturkontakte Ägyptens, chronologisch den Zeitraum von ca. 5000 v. Chr. bis ca. 700 n. Chr.

Ägyptologie vernetzt philologische, linguistische, historische, archäologische und kunsthistorische Methoden und Perspektiven und ist damit sehr breit angelegt. Den Grunstein für die moderne Wissenschaft legte der Fund des Steins von Rosette im frühen 19. Jahrhundert, der die Entzifferung der Hieroglyphen ermöglichte.

Heute gibt es ägyptologische Forschungseinrichtungen und Wissenschaftler:innen auf der ganzen Welt. Ägyptologie lebt durch den regelmäßigen Austausch und gemeinsame Kooperationen - auch über Fachgrenzen hinaus.

Das Ägyptologische Institut Leipzig blickt auf eine lange Geschichte zurück. Parallel zur Entwicklung als eigenständiges Studienfach wurde auch die zugehörige Sammlung des Ägyptischen Museums auf- und ausgebaut. Das erste ägyptische Original kam bereits 1842 nach Leipzig.

Der Studiengang Ägyptologie vermittelt Grundlagen der wissenschaftlichen Ausbildung, die nach Vertiefung in einem Masterstudiengang und anschließender Promotion zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in Forschung und Lehre befähigen. Darüber hinaus ist der Studiengang durch die Vernetzung von philologischen, linguistischen, historischen, archäologischen und kunsthistorischen Methoden und Perspektiven so breit angelegt, dass er für zahlreiche Berufsfelder außerhalb des engeren wissenschaftlichen Bereichs Schlüsselkompetenzen vermittelt, wie z.B. Tourismus, Medienbereich, Verlagswesen und diplomatischen Dienst.

Ein besonderes Profil des Ägyptologiestudiums an der Universität Leipzig ergibt sich aus der engen Verbindung des Ägyptologischen Institutes mit der Lehrschausammlung des Ägyptischen Museums, so dass in der engeren beruflichen Perspektive des Leipziger Bachelorstudienganges Ägyptologie Tätigkeiten im Museums- und Ausstellungsbereich und im Kulturmanagement liegen.

In Leipzig Ägyptologie studieren heißt: Im Zentrum der Stadt an Originalen lernen, individuelle Ausbildung nach eigenen Interessensschwerpunkten und direkten Kontakt zum Forschungs- und Arbeitsalltag durch hauseigene philologische und archäologische Projekte.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Vitrine zur Schriftentwicklung
Die Kenntnis der verschiedenen Sprach- und Schriftstufen ist eine der Grundlagen des Ägyptologiestudiums. Foto: Anna Grünberg

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Allgemeine Informationen für Studierende

Seit 2025 gibt es mit der Einführung der neuen Bachelor- bzw. Masterstudiengänge im Fach Ägyptologie in Leipzig neue Prüfungstypen. Das regeln die jeweiligen Prüfungsordnungen, die Sie hier einsehen können.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den schriftlichen Arbeiten (Hausarbeit usw., aber auch Bachelor-, Master- und Magisterarbeiten). Die Themen der schriftlichen Arbeiten sind mit den Dozierenden zeitnah abzusprechen, spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit.

§ 13 Mündliche Prüfungsleistungen

  1. Durch mündliche Prüfungsleistungen soll der Prüfling nachweisen, dass er Zusammenhänge des Prüfungsgebietes zu erkennen und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. Ferner soll festgestellt werden, ob der Prüfling über ein dem Stand des Studiums entsprechendes Grundlagenwissen verfügt.
  2. Mündliche Prüfungsleistungen sind von einer Prüferin oder einem Prüfer in Gegenwart einer sachkundigen Beisitzerin oder eines sachkundigen Beisitzers (§ 27 Abs. 3) als Gruppenprüfung oder Einzelprüfung abzunehmen.
    Bei Gruppenprüfungen müssen die individuellen Leistungen deutlich abgrenzbar und bewertbar sein. Über den Prüfungsverlauf wird ein Protokoll angefertigt, in dem die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung festzuhalten sind. Vor der Festsetzung der Note hört die Prüferin oder der Prüfer die Beisitzerin oder den Beisitzer zum 11/304 ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung an. Die Beisitzerin oder der Beisitzer darf keine Prüfungsfragen stellen und nicht bewerten.
  3. Die Dauer der mündlichen Prüfungsleistung ist in der Anlage dieser Ordnung bestimmt.
  4. Das Ergebnis ist dem Prüfling im Anschluss an die mündliche Prüfungsleistung bekannt zu geben.

§ 14 Klausurarbeiten

  1. In den Klausurarbeiten soll der Prüfling nachweisen, dass er auf der Basis des notwendigen Grundlagenwissens in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln mit den gängigen Methoden seines Faches Aufgaben lösen und Themen bearbeiten kann. Dem Prüfling können Themen zur Auswahl gegeben werden.
  2. Klausurarbeiten werden als Präsenzleistung unter Aufsicht erbracht. Die Durchführung als Online-Klausur ist ausgeschlossen.
  3. Die Dauer der Klausurarbeiten ist in der Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung bestimmt.
  4. Klausurarbeiten werden von zwei Prüferinnen oder Prüfern bewertet. Die Endnote der Klausur ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der beiden Bewertungen. Wird die Klausurarbeit nicht benotet, sondern mit „bestanden“ und „nicht bestanden“ bewertet, ergibt sich die Endbewertung aus der Bewertung der beiden Prüferinnen oder Prüfer. Bei abweichender Bewertung sollen die beiden Prüferinnen oder Prüfer eine Einigung über die Bewertung versuchen. Kommt eine Einigung nicht zustande,
    bestellt die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine dritte Prüferin oder einen dritten Prüfer, die oder der die Bewertung festsetzt. Das Bewertungsverfahren soll eine Dauer von 4 Wochen nicht überschreiten.

§ 15 Take-Home-Examen

  1. Das Take-Home-Examen ist eine Distanzprüfungsleistung, die in einem engen zeitlichen Rahmen ohne Aufsicht zu bearbeiten ist. Der Prüfling soll durch das Take-Home-Examen nachweisen, dass er in einer Bearbeitungszeit von mindestens 6 bis maximal 48 Stunden mit den gängigen Methoden seines Faches die in der Aufgabe gestellten Probleme erkennen und Wege zu einer Lösung finden kann. Die Prüfungsaufgabe wird digital zur Verfügung gestellt und ist nach der Bearbeitung digital einzureichen. Dem Prüfling können Themen zur Auswahl gegeben werden.
  2. Soweit Hilfsmittel nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, sind sie zulässig.
  3. Für die Bewertung des Take-Home-Examens gilt § 14 Abs. 4 entsprechend.
  4. In den Modulen 03-AEG-2013, -2031, -2032, -2033, -2034, -2035 beträgt die Bearbeitungszeit jeweils 48 Stunden.

§ 16 Weitere Prüfungsleistungen

Weitere Prüfungsleistungen sind: 

  • a) Hausarbeit

    Durch die Prüfungsleistung Hausarbeit (Umfang: ca. 12 Seiten) soll die Befähigung zur Bearbeitung einer Forschungsfrage und zum wissenschaftlichen Arbeiten gezeigt werden.

    Vorgaben für Hausarbeiten

  • b) Portfolio

    Portfolios gruppieren verschiedene Leistungen und sollen die unterschiedlichen Themen der Veranstaltung und ihre Umsetzung durch die Studierenden reflektieren. Eingeschlossen ist eine reflektierende Rückschau über den Zusammenhang des gebotenen Materials und die 11/307 eigenen Lernfortschritte. Alle Teilleistungen des Portfolios fließen zu gleichen Teilen und Punkten in die Bewertung mit ein. Es wird eine Gesamtnote vergeben.
    Für das Modul 03-AEG-2102 ist das Portfolio wie folgt definiert:
    - Literaturrecherche-Aufgabe (Auflösung von Zeitschriften- und Reihenkürzeln, Erstellen einer Bibliographie zu einem bestimmten Fachthema): 1.000–1.500 Wörter (Semesterwoche 1–5).
    - Zusammenfassung eines Fachaufsatzes oder Buchkapitels: 2.000 Wörter (Semesterwoche 5–8).
    - Inhaltsangabe und Literaturrecherche zu einem von drei vorgegebenen Vorträgen (Aegyptiaca, Gastvorträge): 2.000 Wörter (Semesterwoche 1–15).
    - Essay zu Inhalten und Lernerfolg des Moduls: 2.000 Wörter (4 Wochen nach Ende der Vorlesungszeit).

    03-AEG-3102 Exkursion
    - mündliches Referat zu einem Denkmal oder Museumsobjekt (Prüfungsvorleistung, mind. 30 Min.).
    - Verschriftlichung des Referates in Form eines Literaturberichtes (ca. 6 Seiten).
    - Exkursionstagebuch mit zusammenfassender Darstellung der besuchten Stätten/der besichtigten Sammlungen und Objekte (ca. 10 Seiten).
    03-AEG-3103 Öffentlichkeitsarbeit und PR
    - Exposee zu einem Ausstellungskonzept (6 Seiten).
    - Verfassen eines exemplarischen Ausstellungstextes (Raum-, Vitrinen oder Objektbeschriftungen; max. 1 Seite) 11/406.
    - Verfassen eines PR-Textes (z.B. eines Medienartikels zur Ankündigung einer Ausstellung, Rezension zu einer bestehenden Ausstellung; 1 Seite).
    03-AEG-3117 Arbeit am Objekt
    - Verfassen eines allgemeinen Überblickskapitels zu einem sammlungs- oderobjektbezogenen Oberthema (z.B. zu einer Objektgruppe und ihrer Entwicklung, zu Herstellungsprozessen, zur Materialität) in Form eines Literaturberichtes (ca. 6 Seiten).
    - Verfassen eines Katalogeintrages zu einem bestimmten Objekt (1–2 Seiten).

  • c) Übungsserien
    Übungsserien bestehen aus fachspezifischen Leistungen mit Bezug zum jeweiligen Lehrveranstaltungsinhalt. Es werden pro Semester Übungsaufgaben als Einzel- oder Gruppenaufgabe ausgegeben und bewertet. Werden Übungsaufgaben als Gruppenarbeit erbracht, muss der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des/der einzelnen Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatin auf Grund der Angabe von Abschnitten/Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar sein.
    Für die Module 03-AEG-2011 (Mittelägyptisch I) und 03-AEG-2014 (Einführung in das Hieratische) gilt:

    Übungsaufgabe 1 (8. Semesterwoche), Übungsaufgabe 2 (letzte Semesterwoche), je 1 Woche Bearbeitungszeit.

  • d) Literaturbericht
    Der Literaturbericht fasst ausgewählte wissenschaftliche Literatur zu bestimmten Themen zusammen. Er hat einen Umfang von ca. 5 Seiten.
    11/308
  • e) Komplexprüfung
    Komplexprüfungen enthalten einen fachpraktischen Anteil und beziehen sich auf museumsspezifische Handlungsfelder. Prüfungskandidat:innen sollen für das jeweilige Handlungsfeld den Besitz der beruflich erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Eine Komplexprüfung besteht aus der Führung einer Besuchergruppe von ca. 20 Minuten und einer schriftlichen Ausarbeitung von ca. 5 Seiten.
  • f) Praktikumsbericht
    Der Praktikumsbericht ist ein kurzer Bericht über das außeruniversitär geleistete Berufspraktikum. Darin führen die Studierenden die Gebiete, in denen sie eingesetzt wurden, auf. Der Praktikumsbericht muss von einem/einer Verantwortlichen der Einrichtung, die den Praktikumsplatz vergeben hat, bestätigt werden. Er hat einen Umfang von einer Seite und muss von der Einrichtung und dem/der Praktikant*in unterschrieben werden. 

    Für die Bewertung von weiteren Prüfungsleistungen gelten § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 4 entsprechend.

  • g) Projektarbeiten
    Durch Projektarbeiten wird die Fähigkeit zur Teamarbeit und insbesondere zur Entwicklung, Durchsetzung und Präsentation von Konzepten nachgewiesen. Hierbei soll der/die Prüfungskandidat/in zeigen, dass er/sie an einer größeren Aufgabe Ziele definieren sowie interdisziplinäre Lösungsansätze und Konzepte erarbeiten kann. Eine Projektarbeit besteht in der Regel aus der mündlichen Präsentation von 20 Minuten und einer schriftlichen Ausarbeitung oder Dokumentation der Ergebnisse mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen. Die Note der Projektarbeit errechnet sich aus dem einfach gewichteten arithmetischen Mitteln der mündlichen Präsentation und einer schriftlichen Ausarbeitung oder Dokumentation der Ergebnisse.

Länge

  • Bachelorarbeit: mind. 25, max. 35 Seiten
  • Master-/Magisterarbeit: mind. 50, max. 80 Seiten

Layout und Satz

  • Schriftart und -größe: Times New Roman, 12 Punkt oder Arial, 11 Punkt
  • Zeilenabstand: 1- oder 1,5-fach
  • oberer, unterer und linker Rand: ungefähr 2,5 cm
  • rechter Rand: ungefähr 3,5 cm
  • Im Fließtext ist Blocksatz erwünscht.
  • Wissenschaftlicher Apparat: Fußnoten werden anstelle von Endnoten bevorzugt. Schriftgröße: 10 Punkt, Zeilenabstand 1-fach
  • Bitte achten Sie auf einen professionellen Satz der antiken Schriften und des Altägyptischen in Transliteration sowie bei der Gestaltung hieroglyphischer Passagen! Verwenden Sie nur qualitätvolle Abbildungen! Nummerieren Sie die Seiten. Geben Sie die Arbeiten in einer angemessenen Aufmachung ab, d.h. Master-/Magisterarbeiten in gebundener Form.

Deckblatt

  • Folgende Angaben sind notwendig:
    • Name des/r Verfassers/in
    • Titel der Arbeit
    • Thema der dazugehörigen Lehrveranstaltung mit Modultitel und Modulnummer
    • Namen der Gutachter:innen
    • Studiengang und Semesterzahl
    • Matrikelnummer

Zitierweise

Abgabe

  • Das Abgabedatum richtet sich nach der Prüfungsordnung. Die Abgabe von Bachelor-, Master- und Magisterarbeiten in der jeweiligen Anzahl erfolgt im Prüfungsamt.
  • Arbeiten, die diesen formalen Kriterien nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden bzw. gibt es Punktabzug bei der Note.

Folgende Monographien werden zu Beginn des Masterstudiums am Ägyptologischen
Institut/Ägyptischen Museum – Georg Steindorff – als bekannt vorausgesetzt:

LiteraturLISTE
PDF 147 KB

Überblick Chronologie

Die Übersichten dienen lediglich einer groben Orientierung und wurden unter pragmatischen Gesichtspunkten aus verschiedener Literatur zusammengetragen und erstellt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Chronologie_Vordynastisch_und_Dynastisch
PDF 241 KB

 

Chronologie_Kuschitisch
PDF 149 KB

 

Chronologie_Griechisch-Römisch_und_Byzantinisch
PDF 157 KB

 

Chronologie_Islamisch
PDF 187 KB

 

 

Die Fachgruppe Ägyptologie & Altorientalistik wurde auf Eigeninitiative engagierter Studierender der Ägyptologie gegründet. Sie vertritt die Interessen der Studierenden beider Fächer und hat zum Ziel, den Austauschen zwischen Dozierenden und Studierenden zu fördern und damit das Studium aktiv mit zu gestalten.

​Die Mitglieder stehen Ihnen bei Fragen und Problemen zum Studium und der Studienorganisation zur Seite. In Zukunft ist ebenso geplant, Vorträge zu gestalten, Feiern mitzugestalten und Workshops zu veranstalten.

Es finden regelmäßige Stammtische statt. Die aktuellen Termine und Infos finden Sie hier.

Die Fachgruppe besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern: Svenja Damm, Kay Klinger, Albrecht Pietsch, Sabrina Karoui, Ricarda Gericke und Vanessa Schweinem. Weitere Mitglieder sind herzlich willkommen. Wenden Sie sich bei Interesse direkt an die Vertreter.

 

Alle Informationen, aktuellen Termine und nützliche Hinweise finden Sie auf der Webseite der Fachgruppe. Der Link ist aktuell nur außerhalb des eduroam-Netzwerks aufrufbar.

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Screenshot der Webseite der Fachgruppe

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Wenn Sie Fragen oder andere Anliegen haben, wenden Sie sich bitte per Mail an:

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